Vorgehen
Ich konzentriere mich hier einstweilen auf die Empfehlungen des RKI. Auf der Website des RKI COVID-19: Therapiehinweise und Empfehlungen gibt es im Abschnitt Nationale Leitlinien und Stellungnahmen und dort ein pdf STAKOB: Hinweise zu Erkennung, Diagnostik und Therapie von Patienten mit COVID-19 (6.4.2022) (Downloadversion 2022-07-15). Ich gehe davon aus, dass dieses pdf die Handlungsempfehlungen des RKI wiedergibt und nehme es als Grundlage für die Diskussion.
Als erstes gehe ich den Text grob durch und schaue insbesondere nach, was das RKI zum Thema Prophylaxe, Frühbehandlung und Behandlung im Krankenhaus sagt.
Ich gehe dann die einzelnen Bereiche durch und kontrastiere die Vorgehensweise des RKI mit der Vorgehensweise von anderen Ärzten wie im vorherigen Beitrag Behandlungsprotokolle beschrieben. Dabei arbeite ich die Unterschiede, die möglichen Folgen und möglichen Risiken heraus. Da ich selbst kein Mediziner bin habe ich keine umfassende Sicht auf die diversen Aspekte. Umso wichtiger ist es, dass ich die Argumente begründe und angebe woher sie stammen, damit du dir selbst ein Bild machen kannst und die Argumente ggf. ergänzt werden können. Bestandteile der RKI-Handlungsempfehlungen, die nicht im Corona-Diskurs diskutiert worden sind, und zu denen ich keine Meinung habe, führe ich als solche auf.
Die Themen der RKI-Leitlinie
A) Die Hinweise zur Erkennung, Diagnostik und Therapie von Patienten mit Covid-19 beginnen mit einer Schilderung von Ansteckung, Symptomatik und Krankheitsverlauf.
Ba) Dann gibt es einen Abschnitt „Patientenversorgung“. Grundelemente: testen, isolieren (ambulant oder stationär).
Bb) Ambulant: Verlaufskontrolle, inbesondere im Hinblick auf möglichen schweren Verlauf und Hospitalisierung. Bei Risikopatienten tendenziell stationär, mit antiviraler Therapie mit Virostatika oder monoklonalen Antikörpern, frühzeitig (besonders ungeimpfte, unvollständig geimpfte oder immunsuppremierte)
Bc) Stationär: Hinweise rund um Isolierungen.
C) Dann kommt ein Absatz über Diagnostik.
D) Therapie. „[…] wobei supportiven Maßnahmen bei jedem Verlauf eine hohe Bedeutung zukommt.“
klinische auf mögliche thromboembolische Ereignisse beachten
E) Allgemeine Maßnahmen bei stationärer Behandlung: Restriktive Flüssigkeitstherapie (wegen Oxygenierung), Ernährungsoptimierung, Thromboseprophylaxe, Überwachung zum Beispiel von Entzündungsparamentern, Sauerstoffgabe bei Bedarf, …
Fa) Medikamentöse Therapien bei stationärer Behandlung: Antivirale und antiinflammatorische /
Fb) immunmodulatorische Therapien im zeitlichen Kontext
Fc) Für den Einsatz von Substanzen ist die Erkrankungsphase entscheidend
Fd) antiinflammatorische Therapie: Dexamethason, Baricitinib, Tocilizumab
Fe) antivirale Therapie: mAb Sotrovimab oder bei Infektion mit empfindlicher Variante Casivirimab und Imdevimab (Ronopreve (R)) , Remdesivir, Nirmatrelvir/Ritonavir (Paxlovir(R)), 2. Wahl Molnupiravir. In der Frühphase einsetzen (5 Tage, Remdesivir 7 Tage nach Symptombeginn). Nur bei relevantem Risiko für schweren Verlauf.
G1) Bei mAb Sotrovimab handelt es sich um monoklonale Antikörper. Eine bestimmte Sorte dieser Antikörper ist bei verschiedenen Varianten unterschiedlich wirksam.
G2) Cave: Monoklonale Antikörper stellen keine Alternative zur Impfung da. Keine Begründung angegeben.
G3) Remdesivir (Veklury(R)). Hemmt die virale RNA-Polymerase. Bedingte Zulassung aufgrund einer Studie, in der eine Verkürzung der Symptomzeit gefunden wurde. Pintree-Studie, Dezember 2021, findet auch Reduktion von Hospitalisierung und Tod. Belastet Leber und Nieren. Dosierungen für Kinder aus dem Einsatz bei Ebola. Therapiedauer 3-5 Tage.
G4) Ritonavir (Paxlovid(R)). Kombination 2er Inhibitoren. Risikoreduzierung von Hospitalisierung und Tod in einer Studie. Vorsicht, Risiko von Arzneimittelinteraktionen. Monoklonale Antikörper zu bevorzugen.
G5) Molnupiravir
H) Ausführungen zur imummodulatorischen Therapie. Die Therapie soll begonnen werden, wenn eine Low-Flow-Sauerstoffgabe durchgeführt wird.
I) Antikoagulation
J1) Laufenden Untersuchungen zu weiteren Arzneimitteln: Budenosid zum Inhalieren, …
J2) Kommentar zu Ivermectin. Von Ivermectin wird abgeraten aufgrund einer Studie, die keine Wirksamkeit findet, und weil bei Überdosierung toxische Wirkungen beobachtet worden sind.
K) Prä- und Postexpositionsproylaxe.
In der Präexpositionsprophylaxe gibt es ein Präparat mit monoklonalen Antikörpern, das für diesen Zweck zugelassen ist (Tixagevimab und Cilgavimab, Evusheld (R)).
Für die Postexpositionsprophylaxe liegen keine Daten vor. Beobachten, ob was Ansteckung erfolgt ist.
Eine Verabreichung anderer Substanzen wird nicht empfohlen.
Dann gibt es noch ein paar Abschlussbemerkungen und die Quellen. Ich hoffe, ich habe das Dokument fair wiedergegeben und die für die Diskussion relevanten Punkte erwischt.
Übereinstimmungen
Nun werden die Punkte des RKI-Leitfadens mit den Themen aus anderen Behandlungsprotokollen, wie sie im Beitrag Behandlungsprotokolle dargestellt sind, verglichen.
A) zu Isolierungen. Da ist glaube ich ist eine grundelegende Übereinstimmung gegeben. Einen Unterschied würde wahrscheinlich sichtbar werden, wenn nicht der individuelle Fall im Fokus steht, sondern die Frage, wie hätte mit den Sars-Cov-II-Wellen umgegangen werden sollen. Da gibt es ja auch Stimmen, die dafür plädieren, die vulnerablen Gruppen zu Beginn weitgehend in Quarantäne zu stecken und die immunstarken sich infizieren zu lassen, um so Herdenimmunität aufzubauen. Siehe Beitrag Lockdowns.
D) ist auch konsensfähig: Unterstützung in allen Phasen wichtig. Und das Thromboserisiko berücksichtigen.
E) „Ernährungsoptimierung“ hört sich gut an, wird aber nicht ausgeführt. Thromboseprophylaxe ist auch in allen Konzepten enthalten. Überwachung von Entzündungen in schwierigeren Fällen ist auch unstrittig.
Fc) „Für den Einsatz von Substanzen ist die Erkrankungsphase entscheidend.“ Das Verständnis von Covid-19 als eine mögliche Folge von mehreren Phasen, in denen unterschiedliche Prozesse dominieren und in denen unterschiedlich behandelt werden muss, ist auch Konsens. Zu Beginn ist die Virusvermehrung wichtig, später dann Entzündungen und überschiessende Immunreaktionen.
Unterschiede
Prophylaxe
Prophylaxe ist nicht zwingend im Aufgabenbereich des RKI, würde ich gefühlsmäßig sagen. Lebensstil und Gesundheitsvorsorge dafür ist jeder und jede erstmal selbst zuständig.
Allerdings: Wenn es Hinweise darauf gibt, dass Prophylaxe eine Infektionswelle nennenswert reduzieren kann und auch das Risiko schwerer Verläufe senkt, und von der Politik Maßnahmen mit massiven Nebenwirkungen ergriffen werden, dann finde ich schon, dass das RKI hier aufklärend tätig werden muss.
Die Frage ist also: Gibt es wirksame Prophylaxemöglichkeiten? Wenn wir davon ausgehen, dass das Immunsystem besser funktioniert, wenn es alle Stoffe zur Verfügung hat, die es braucht um Abwehrzellen, Signalstoffe und Antikörper zu bauen, dann ist die nächste Frage, ist die Bevölkerung optimal versorgt? Bei Vitamin D ist bekannt, dass dies zumindest in den Wintermonaten nicht der Fall ist. Eine schnelle Websearch ergibt den Anfangsverdacht, dass 30% mit Vitamin C und 30% mit Zink unterversorgt sind. Da öffnen sich Handlungsspielräume, die das RKI nicht genutzt hat
Frühbehandlung
Nach RKI werden Menschen, bei denen ein schwerer Verlauf zu erwarten ist, mit monoklonalen Antikörpern oder wenn nicht vorhanden Remdesivir behandelt.
Aus Sicht der anderen Behandlungsprotokolle stellt sich die Frage: Warum wird nicht überprüft, ob das Immunsystem die benötigten Bausteine in ausreichender Menge zur Verfügung hat? Und warum werden diese fehlenden Bausteine nicht bei Bedarf oder prophylaktisch supplementiert?
Diese Maßnahme hätte außerdem den Vorteil, dass so auch Menschen unterstützt werden könnten, für die kein schwerer Verlauf zu erwarten ist, die aber gleichwohl von einer Unterstützung des Immunsystems profitieren würden. Was wahrscheinlich auch die Gesamtzahl der schweren Verläufe reduzieren würde.
So haben wir die merkwürdige Situation, dass wir angeblich eine sehr gefährliche Infektionskrankheit umlaufen haben, und den meisten Menschen, die sich infizieren, gesagt wird: Mach nichts, außer geh in Quarantäne und wenn’s schlimm wird ins Krankenhaus. Aus Sicht der Verfasser der anderen Behandlungsprotokolle ist dies befremdlich, da es ja aus der Vergangenheit Erfahrungen mit respiratorischen Viren gibt, und dort den Menschen auch unterstützende Maßnahmen angeboten werden.
Die Wahl der antiviralen Substanzen bietet Diskussionsstoff, der in den folgenden Abschnitten aufgegriffen wird.
Monoklonale Antikörper
Auch diese Art von Medikament ist neu. In den Worten des RKI „Verschiedene monoklonale Antikörper werden in klinischen Studien untersucht und sind bereits zum Teil für die Frühphase der Infektion oder der Prophylaxe zugelassen.“
Zu diesem Thema gibt es eine sehr besorgniserregende Sendung. Die Kernaussage ist, dass eine bestimmte Sorte von monoklonalen Antikörpern, VelocImmune, bereits vor einigen Jahren bei der Behandlung von Krebspatienten eingesetzt worden ist. Zunächst gab es eine Besserung, aber nach 2-3 Jahren ein extremes Wiederaufflammen. Ein Abkömmling von VelocImmune wird zur Herstellung von Casirivimab und Imdevimab verwendet. Zu diesem Krebseffekt habe ich keine weiteren Stellungnahmen gefunden, so dass ich diesen Bericht als spekulativ einschätze.
Remdesivir
In der kritischen Szene gibt es eine Reihe von warnenden Argumenten bezüglich Remdesivir. Das betrifft die Wirksamkeit, die Zulassung und die Nebenwirkungen. Das wollte ich überprüfen und mit Quellen belegen und da stellt sich raus, dass zum Teil keine Quellen genannt werden und zum Teil verzerrend zitiert wird. Die Informationen von offizieller Seite finde ich allerdings ebenfalls fragil. Hier die Argumente im Einzelnen:
Das erste Argument gegen Remdesivir ist, dass in den tierischen Vorstudien ein Drittel der Tiere ein Nierenversagen hatten. Zum Beispiel wird es hier vorgebracht: Remdesivir for Babies: FDA gives the rubber stamp after a third of animals suffered kidney failure. Leider keine Quellenangabe zu den Tierstudien. Und eine einfache Websuche hat kein Ergebnis gebracht. Dann doch noch eine Quelle gefunden. In der Einleitung der Studie Potential Kidney Damage … wird auf das Nierenversagen in den Tierstudien hingewiesen, mit Link zu einem EMA Dokument. Da gibt es zwar Hinweise auf Nierenschäden in den Tierstudien. Aber es wird nur von diversen einzelnen Tieren berichtet. Eine prozentuale Angabe von Nierenschäden in den Tierstudien lässt sich daraus nicht ableiten. In den klinischen Vorstudien ist die Nierentoxizität allerdings wohl nicht auffällig geworden, vielleicht auch weil Menschen mit einer Nierenleistung von glomerular filtration rate (eGFR) < 30 nicht Teil der Studien waren.
Remdesivir wurde zuvor als Mittel gegen Ebola versucht. Es wird gesagt, dass die Todesrate unter den Studienteilnehmern, die mit Remdesivir behandelt worden waren, so hoch war, dass die Studie deswegen abgebrochen wurde. Was ich gefunden habe, ist diese Studie, Tabelle 2. Im Remdesivirzweig gibt es eine Mortalitätsrate von 53%. In einem Zweig mit einem anderen Mittel war die Mortalitätsrate 34%.
Am nächsten Beispiel wird deutlich, warum es mir wichtig ist, die Quellen nachsehen zu können. Die Behauptung ist, dass in der Studie, Remdesivir for the Treatment of Covid-19 — Final Report, ein 24.6% der mit Remdesivir behandelten, schwere Nebenwirkungen hatten. Stimmt. Nur in der Placebogruppe gab es 31.6% schwere Nebenwirkungen.
Dann habe ich zwei Studien gefunden, die ein Warnsignal in den Berichtssystemen auf Nierentoxizität finden. (hier und hier)
Dann gab es noch einen Hinweis, dass Nierenversagen zu Wasser in der Lunge führen kann. Das ist insofern wichtig zu wissen, weil Wasser in der Lunge bei einem Patienten der wegen Atemproblemen an einer Atemmaschine hängt, naheliegenderweise ursächlich einem Problem mit der Lunge zugeschrieben werden kann.
(Quelle Bryan Ardis auf extremnews.com, Abschnitt mit Ardis, Absatz „Sie haben die Nieren …“)
Was folgt nun aus dieser kurzen unvollständigen Zusammenstellung? Es gibt Hinweise auf ernste Nebenwirkungen. Die Hinweise, die ich gefunden habe, tauchen zwar immer wieder auf, aber es ist mir keine sorgfältige und umfangreiche Zusammenstellung begegnet, welche die Quellenlage auflistet und für medizinische Laien nachvollziehbar bewertet.
Kommen wir nun zur Wirksamkeit von Remdesivir.
Das RKI bezieht sich auf die Studie von Remdesivir for the Treatment of Covid-19 — Final Report von Oktober 2020. Der Studie wird vorgeworfen, den Endpunkt zwischendrin von Mortalität auf Verkürzung der Symptomzeit verschoben zu haben. Auch weil es keinen Effekt auf die Mortalität gegeben habe (siehe Ongoing Concerns About Remdesivir) Leider wird diese Kritik nicht belegt. Ein Blick in die Studie offenbart, dass tatsächlich von einer Änderung der Ziele die Rede ist (5. Absatz, Abschnitt Discussion). Die Mortalitätsraten sind jedoch für Remdesivir positiv.
Etwa zeitgleich hat die WHO eine Studie durchführen lassen: Repurposed antiviral drugs for COVID-19 –interim WHO SOLIDARITY trial result. In dieser Studie ist herausgekommen, dass weder noch und auch keine Wirkung haben. Hydroxochloroquin (HCQ) habe sogar einen negative Wirkung. Auf sciencefiles.org gibt es eine pointierte Besprechung dieser Studie. Das Geheimnis ist wohl, dass die Mittel nicht gegen ein Placebo getestet worden sind, sondern gegen die „Standardpraxis“ an den verschiedenen Studienstandorten. Und diese Standardpraxis war in vielen Fällen 400mg HCQ. Die negative Effektivität von HCQ in der Studie erklärt sich dann daraus, dass die hohe Studiendosis von 1.600mg weniger gut wirkt als die Standarddosis von 400mg. Und wenn HCQ wirkt, dann ist auch klar, dass andere Mittel dann auch keine zusätzliche Wirkung entfalten können.
Diese Studie wird öfter als Argument gegen die Effektivität von Remdesivir angeführt. Sie ist aber aus erläutertem Grund kein gutes Indiz.
Dann gibt es eine Studie von Juli 2021 mit 2.300 Veteranen. Sie kommt zum Ergebnis, dass Remdesivir die Aufenthaltsdauer im Krankhaus verlängert.
Ich wünsche mir, vom RKI, dass es nicht nur einfach Empfehlungen äußert, sondern – möglicherweise in einem separaten Dokument – die Studienlage zur Wirksamkeit und Toxizität darlegt und bewertet. Diese Aufbereitung müssen sie intern ja sowieso vornehmen, wenn sie eine evidenzbasierte Entscheidung treffen wollen. So habe ich das ungute Gefühl, dass Pharmaintressen oder politische Interessen in die Therapiewahl eingeflossen sind.
Paxlovid
Ich bin da jetzt nicht vertieft in das Themenfeld Paxlovid eingetaucht. Es gibt allerdings einen Anfangsverdacht, der naheliegt, dass da interessante Erkenntnisse gewonnen werden können: Und zwar gibt das RKI die EPIC-HR-Zulassungsstudie von Pfizer als Referenz an. Das Interessante an dieser Studie, wie auch bei der zweiten Zulassungsstudie, ist, dass Geimpfte gegen Sars-Cov-II nicht in die Studie aufgenommen worden sind. (Quelle Did Pfizer Know that Paxlovid will NOT Work in the Vaccinated? auf igorchudov.substack.com.)
Ein Umstand, den das RKI nicht explizit anspricht.
Die Frage ist, warum wurden keine Geimpften in der Studie untersucht? Gibt es einen möglichen Grund dafür? Der Verdacht geht dahin, dass Paxlovid eine Art 5-tägige Pause von einer Covid-19 Erkrankung bewirkt. Und nach dieser Pause kann es zu einem Wiederaufflammen von Covid-19 kommen. In der ungeimpften Studie war dieser Rebound bei 12% der PCR-getesteten der Fall. Was ist, wenn diese Reboundquote bei den Geimpften höher liegt? (Is Pfizer’s New Antiviral Drug Dangerous for the Vaccinated? auf https://darbyshaw.substack.com/)
Links
Zu Anfang dieses Videos beschreibt Florian Schilling die Wirkungsmechanismen der beiden Bestandteile von Paxlovid.
Ivermectin
Fangen wir mit dem einfachen an. Das RKI warnt vor Ivermectin. Mit folgendem Argument: „Bei vermehrter Anwendung, insbesondere in den USA, wurden sogar Überdosierungen mit toxischen Effekten berichtet.“ Was ist hier das Argument?
Also Medikamente sollen nur selten angewendet werden, weil es bei vermehrter Anwendung zu Überdosierungen kommen kann? Weil manche Medikamente gefährlicher sind als andere, deshalb sind manche Medikamente verschreibungspflichtig und andere nicht. Manche werden nur unter ärztlicher Aufsicht gegeben andere selbstständig genommen. Und das RKI schließt von der Möglichkeit des unsachgemäßen Gebrauchs auf die Unvorteilhaftigkeit ???? ?
Ein Medikament sollte nur dann angewendet werden, wenn es bei Überdosierung nicht toxisch wirkt??? Welche Medikamente gibt es, die bei Überdosierung nicht toxisch wirken?
Wie sieht es mit den Argumenten des RKI bezüglich der Wirksamkeit aus? Das RKI bezieht sich auf eine Metastudie, die 14 Studien ausgewertet hat, und zu dem Ergebnis kommt, dass Ivermectin keinen Effekt auf die Mortalität hat.
Es gibt die Website Ivermectin for COVID-19: real-time meta analysis of 88 studies (ivmmeta.com). Dort werden ebenfalls alle laufenden Studien beobachtet und ausgewertet. Es gibt Listen mit Kritikpunkten zu Studien, so denn Anlass zur Kritik besteht. Es wird eine Wirksamkeit von Ivermectin beobachtet, die signifikant ist.
Da wäre es doch angesagt, dass das RKI seine Kriterien nennt und erläutert, wie es die Studien bewertet. Eine solche Zusammenstellung gibt es beim RKI ja schon – sofern dort evidenzbasiert gearbeitet wird. Ohne diese Erläuterung wirkt die Auswahl der Studie, die keine Wirksamkeit von Ivermectin findet, beliebig.
Angesichts der einschneidenden Corona-Maßnahmen eine Möglichkeit zur Behandlung so oberflächlich zu verwerfen, ist verwerflich.
Ich hatte eigentlich vor, mir die Einzelstudien der vom RKI ausgewählten Metastudie anzusehen. Meine Vermutung war, dass diese Studien mit zu geringer Dosis, zu kurzer Behandlungsdauer, zu späten Therapiebeginn und zu kleinen Teilnehmerzahlen arbeiten, um zu signifikant positiven Ergebnissen kommen zu können. Verglichen mit den Empfehlungen des FLCCC-Protokolls dosieren in der Tat 5 der Studien zu gering. 3 weitere dosieren grenzwertig. Bei 2en von diesen wird auf ivmmeta.com eine Kritik geübt, die dort zum Ausschluss geführt hat.
Nur – auch auf ivmmeta.com gibt es haufenweise Studien, die deutlich geringer dosieren als das FLCCC-Protokoll und auch zu positiven Wirksamkeiten gelangen. Der Argumentationsgang ist also nicht haltbar.
Interessant ist vielleicht noch, dass die Metastudie mittlerweile nur noch 11 Studien umfasst. Wie kommt es, dass das RKI von 14 Studien redet? Einen Hinweis gibt der erste Satz im Absatz „What did we find“: „We excluded seven of the 14 trials included in the previous review […].“ Das heißt, das RKI bezieht sich auf eine ältere Version und hat sich nicht um eine Aktualisierung der Informationslage gekümmert (Stand Juli 2022). Warum wurden die 7 Studien ausgeschlossen?: „[…] as these trials did not fulfil the expected ethical and scientific criteria.“ In der Studie werden zwar Aufnahmekritierien dargestellt, aber ich habe keine Erläuterung gefunden, warum diese 7 Studien rausgeworfen worden sind. Auch in diesem Zusammenhang wären die Bewertungskritierien des RKI von Interesse. Anscheinend entsprechen die 7 rausgeworfenen Studien ja den Qualitätskritierien des RKI. Das RKI führt also eine Metastudie an, die andere Kriterien verwendet als es selbst. Oder das RKI hat einfach nicht so genau hingeschaut.
Immunmodulatorische Maßnahmen: das Timing
Hier gibt es Diskussionsbedarf zum Timing. Das RKI legt den Beginn der immunmodulatorischen Therapie auf den Zeitpunkt, wenn eine Low-Flow-Sauerstoffgabe begonnen wird (im Pdf Grafik 1).
Florian Schilling sieht die Situation so (Video zu Paxlovid, Dezember 2021, Minute 53ff):
Der Covid-19 Krankeitsverlauf beginnt mit der viralen Phase. In dieser Phase ist es wichtig, das Immunsystem zu aktivieren und die Vermehrung des Virus unter Kontrolle zu bringen. Gelingt dies nicht, dann kommt es oft zu einer überschießenden Entzündungsreaktion, die dann auch lebensbedrohlich werden kann. Die Entzündungsreaktionen lassen sich mit gängigen Diagnosemethoden überwachen. Nach Schillings Aussage im Dezember 2021 wird dies aber nicht gemacht. Stattdessen werden neu eintreffende Covid-Patienten schnell beatmet und Steroide beispielsweise Cortison gegeben. Vordergründig, um eine starke Entzündungsreaktion zu vermeiden. Befindet sich der Patient jedoch noch in der viralen Phase, dann ist die Cortisongabe kontraproduktiv, weil sie das Immunsystem dämpft. Damit die Cortisongabe das Risiko, dass der Patient die Virusvermehrung nicht gut in den Griff bekommt und es in der Folge zu den überschießenden Entzündungsreaktionen kommt.
Das klingt für mich einleuchtend, und ich frage mich warum das RKI die Gabe von Dexamethason, einem Immunsystemunterdrücker, an die Beatmung koppelt und nicht an das Entzündungsgeschehen. Sind Beatmung und Entzündungsgeschehen wirklich zuverlässig aneinander gekoppelt? Oder werden die Patienten einem Risiko für schwere Verläufe ausgesetzt, das nicht sein müsste?
Fazit: Verbrechen oder kein Verbrechen, ist das hier die Frage?
Warum Verbrechen? Es gab und gibt Tote. Möglicherweise vermeidbar.
a) These 1: Es gibt Behandlungsprotokolle, die im Wesentlichen seid Sars-Cov-I bekannt waren. Spätestens nach der ersten Sars-Cov-II Welle.
b) These 2: Die Behandlungsprotokolle wirken. Sie bieten einen hohen Schutz gegen Tod durch Sars-Cov-II.
c) These 3: Die Verbreitung dieser Behandlungsprotokolle wurde von offizieller Seite nicht nur nicht gefördert, sondern massiv behindert.
Dann folgt doch daraus, dass die offizielle Seite die Mehrzahl der Coronatoten ab Welle 2 auf dem Gewissen hat, richtig?
Und die Lockdowns ab Lockdown 2 wären mit Behandlungsmöglichkeit auch nicht zu begründen gewesen, richtig?
Und die Notzulassungen der Impfungen auch nicht, richtig?
Und der Anteil des RKI daran ist, tja was? Schlechtreden von Ivermectin und keine Hinweise auf Unterstützungsmöglichkeiten für das Immunsystem geben. Und keine Zusammenstellung und keine Analyse von Wirksamkeitsstudien, um die Bedeutung Vitamin D & Co zu klären.