In diesem Teil IIII der Serie zum WHO-Pandemievertrag werden Diskussionsbeiträge besprochen. Fragen & Antworten gesammelt. Und es gibt eine Sammlung von offenen Fragen, zu denen ich eine Antwort suche.
Der Beitrag wird immer wieder aktualisiert
letztes Update 2024-05-03
sachdienliche Hinweise gerne in die Kommentare
oder an anliegen@coronquest.de
TEIL I: Vertragsentwürfe, andere WHO-Texte, Blogs, Themenbesprechungen
TEIL II: WHO und Umfeld
TEIL III: Auswertungen
TEIL IIII: Diskussion, F&A, offene Fragen
TEIL V: Aktionsmaterialien
Wenn du zum Pandemievertrag eine Übersichtsdarstellung gewünscht hast und diese Serie hier zum WHO-Pandemievertrag so ausgefallen ist, wie du es brauchst und du dich bedanken möchtest, freue ich mich über eine Ausweitung meines geschäftlichen Handlungsspielraums:
Diskussion
Debatte in anderen Ländern
Update 2024-05-02, diesen Abschnitt neu eingerichtet
2024-08
Hinweis darauf, dass Paraguay den Pandemievertrag nicht unterzeichnen wird. https://t.me/covidimpf/41702
2024-05-22
Die Position Afrikas wird in diesem Beitrag erläutert: Afrika dürfte Pandemievertrag ablehnen, auf tkp.at.
Kurz: Verhandlung auf Augenhöhe gefordert, mehr Unterstützung. Es gibt auch eine Gruppe die fundamental gegen die Pläne ist. Versuche von USA/EU einzelne afrikanische Staaten umzustimmen.
2024-05-13
Auch Slowakei lehnt Pandemievertrag ab, auf tkp.at:
„Peter Kotlár, der slowakische Regierungsbevollmächtigte für die Corona-Pandemie, teilte mit, dass die Slowakei weder die aktuelle Fassung des neuen Pandemievertrags noch den Entwurf zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) unterstützen werde. Das Gesundheitsministerium wies darauf hin, dass es keine Dokumente unterstützen werde, die die Position der Slowakei als souveräner Staat schwächen.“
2024-05-02
In den USA haben einige Staaten die Diskussion um die WHO-Pandemieverträge aufgenommen und überlegen, sich vor Souveränitätsübergriffen zu schützen. Nach einem Beitrag von Nevradakis auf the defender (deutsch von uncutnews.ch) hat beispielsweise der Senat in Lousiana für folgendes Gesetz gestimmt, dem nun noch das Repräsentatenhaus zustimmen muss:
“Keine Regel, Vorschrift, Gebühr, Steuer, Politik oder Mandat jeglicher Art der Weltgesundheitsorganisation, der Vereinten Nationen und des Weltwirtschaftsforums darf vom Staat Louisiana oder einer Behörde, einem Ministerium, einem Ausschuss, einer Kommission, einer politischen Unterabteilung, einer Regierungseinheit des Staates, einer Gemeinde, einer Stadt oder einer anderen politischen Einheit durchgesetzt oder umgesetzt werden.”
Siehe für die Bundesebene Hälfte des US-Senats fordert von Biden die Ablehnung der WHO-Verträge, auf tkp.at. Dazu folgender Ausschnitt:
Andererseits hat die Biden-Adminnistration im April ein Strategiepapier für eine globale Gesundheitssicherheits-Strategie vorgelegt und dabei erklärt, dass sie mit ein paar dutzend Staaten zusammenarbeitet und diese unterstützt, um diese Sicherheitsarchitektur aufzubauen. ➜Teil II: Pandemieverträge in anderen Ländern, USA.
Für die – die anders als ich – einordnen können, was ein „attourney general“ ist, hier noch ein Link zu einem Substack von Meryl Nass: We did it!!! 22 Attorneys-General in the US have told Joe Biden that the WHO will not be making public policy in their states!
2024-05-03: Gouverneure von 24 US-Bundestaaten lehnen WHO-Verträge ab, auf tkp.at
2024-05-06: Nach Louisiana hat nun auch Oklahoma das Gesetz gegen die WEF und UNO erlassen. auf tkp.at
2024-09-05: 26 republikanische Gouverneure sagen der WHO: “Wir werden den Pandemievertrag nicht einhalten”. Auf uncutnews.ch.
2024-04
Das niederländische Parlament hat sich gegen die WHO-Pandemiepläne entschieden. Insbesondere auch wegen deren Unausgereiftheit. Siehe tkp.at.
2024-02-05
Debatte in England.
Präsentation von Andrew Biden im Parlament (youtube).
Präsentation von Danny Kruger im Parlament (youtube).
Update 2024-04-14:
Großbritannien will Pandemievertrag nicht unterzeichnen,
auf norberthaering.de, reuters.com, telegraph.co.uk
2024-02-05
In der Schweiz hat die bis vor Kurzem mit der Verhandlung Beauftragte Nora König der NZZ ein Interview gegeben (nzz.ch). Tenor: Die Verträge beinhalten nur kleine technische Anpassungen.
PROSchweiz reklamiert das als Falschaussage (proschweiz.ch).
2023-12
Estland lehnt die WHO-Pläne ab und teilt dies der WHO mit.
expose-news.com. Update 2024-04: Nach Reuters waren es nur 11 Abgeordnete aus Estland, nicht das Parlament.
Weitere Länder, die offiziell die WHO-Pläne ablehnen, siehe auf tkp.at: Slowakei, Estland, Indien oder die Schweiz, (Für Interessierte hier die Debatte im UK-Parlament zum Thema oder hier eine aktuelle Pressekonferenz aus dem US-Kongress.)
Texte, zum Üben von Argumentation
Update 2024-05-02
Siggelkow: Das neue Feindbild der Verschwörungsszene, auf tagesschau.de.
Finde die Fehler: Artikel im Ärzteblatt vom 19. September 2023 hier. Tk-Post dazu von Beate Bahner hier.
Die Pandemieverträge in den deutschen Alt-Medien
Update 2024-05-14
Siehe dazu diesen Beitrag auf norberthaering.de. (Zusammenfassung: Thema vermeiden. Wenn es sich nicht mehr vermeiden lässt Faktenchecks machen, Souveränitätsfrage ausklammern, und Kritiker als irre Verschwörungstheoretiker oder Rechte darstellen.)
Besprechungen
Bundestagsdebatte zur WHO Mai 2024
Fragen zu je zwei ausgewählten Aspekten der 15 Beiträge: Blogbeitrag WHO Debatte deutscher Bundestag Mai 2024 – Was lässt sich mit Blick aus die Pandemieverträgen dazu sagen?
Bundestagsdebatte zur WHO Februar 2024
Besprechung auf norberthaering.de.
Aufzeichnung Mediathek des Bundestages.
Rohexzerpt der Reden (pdf).
In der Debatte hat MdP Rudolph (SPD) darauf hingewiesen, dass die Kritik an den geplanten WHO-Verträgen bereits widerlegt worden sei. Und zwar im Petitionsausschuss zum WHO-Pandemievertrag. Grund, sich diese Sitzung des Pandemieausschusses einmal genauer anzusehen, hier.
Kleine Anfrage an die Bundesregierung: Vorkehrung zur Kontrolle des WHO-Generaldirektors?
Der Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger hat im Januar 2023 eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt: Ob die Bundesregierung Vorsorge träfe, dass ein Ausrufen eines Gesundheitsnotstandes seitens des WHO-Generaldirektors einer unabhängigen Prüfinstanz zugänglich würde?
Die Frage wurde unter „Schriftliche Frage im Monat Januar 2023 Arbeitsnummer 1/146“ erfasst und nun im Januar 2024 beantwortet. (pdf)
Die Antwort der Bundesregierung:
Insofern erfolgen Ausrufung und Beendigung einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite und die Abgabe zeitlich befristeter Empfehlungen zwar durch den Generaldirektor oder die Generaldirektorin, diese Entscheidung erfolgt allerdings basiert auf den Empfehlungen eines unabhängigen Expertenkomitees. Die Ein-
führung einer weiteren, zusätzlichen Prüfinstanz ist aktuell nicht vorgesehen.
Der Sachverhalt ist schlicht unzutreffend erfasst oder falsch wiedergegeben. Der Generaldirektor muss zwar das Expertengremium hören, er kann aber entscheiden wie er will. Das tut er auch, und zwar auch gegen den Rat der Expert:innen, wie das Ausrufen eines ➜Gesundheitsnotstandes wegen Affenpocken entgegen dem Expertenvotum kürzlich praktisch gezeigt hat.
In Artikel 12 IHR heißt es:
Artikel 12 IHR, Absatz 1)
The Director-General shall determine, on the basis of the information received, […]
Artikel 12 IHR, Änderungsvorschläge, Absatz 2)
[…] and may, in accordance with the procedure set forth in Article 49, seek the views of the Committee established under Article 48 […]
Artikel 49 IHR, Absatz 5)
The views of the Emergency Committee shall be forwarded to the Director-General for consideration. The Director-General shall make the final determination on these matters.
Das Expertengremium besteht zudem aus Experten, die der Generaldirektor selbst aus einer umfangreicheren List wählt (IHR Artikel 48). Ein solches Gremium würde ich nicht als unabhängige Prüfungsinstanz durchgehen lassen.
Wie kommt die Bundesregierung darauf, dass das Expertengremium eine Kontrollfunktion ausübt?
Die Antwort enthält noch einen weiteren interessanten Abschnitt. In dem Abschnitt geht es darum, ob die WHO-Empfehlungen verbindlicher werden sollen:
Einzelne eingebrachte Änderungsvorschläge der Vertragsstaaten sehen die Änderung der nicht verbindlichen zeitlich befristeten Empfehlungen in rechtlich verbindliche Empfehlungen vor.
Dies wurde bereits vom Prüfungsausschuss zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften als nicht empfehlenswert und nicht umsetzbar eingestuft (vgl.
https://apps.who.int/gb/wgihr/pdf_files/wgihr2/A_WGIHR2_5-en.pdf?sfvrsn=4b549603_12, S.
26, 56). In den Verhandlungen haben diese Änderungsvorschläge bis jetzt keine breite Zustimmung gefunden. Die Bundesregierung trägt Änderungsvorschläge in diese Richtung nicht mit.
Das ist aber doch wieder eine Halbwahrheit, richtig? Das feste Einschreiben von Verbindlichkeit ist nicht durchsetzbar, ja. Soweit richtig. Aber es geht ja auch weicher: Zum Beispiel, indem die Staaten sich selbstverpflichten der WHO Folge zu leisten (Änderungsantrag IHR Artikel 13A Absatz 1). Ist die Bundesregierung auch gegen diesen Absatz?
Zumindest was den Pandemievertrag angeht, hat sich die Bundesregierung bisher öffentlich klar für einen verbindlichen Vertrag ausgesprochen:
Spahn, als er noch Gesundheitsminister war, hat sich ganz klar für verbindlichere Verträge ausgesprochen (➜Teil I: Die WHO soll durchregieren, 7. Absatz)
Auch Lauterbach als Gesundheitsminister äußert sich noch im Oktober 2023 laut deutscher Ärztezeitung klar in diese Richtung:
Das Abkommen wäre für die Unterzeichner-Staaten bindend und würde das Vorgehen und die Verantwortlichkeiten bei einer sich abzeichnenden Pandemie klar regeln, erläuterte Lauterbach.
Wissenschaftlicher Dienst: Rechtsfragen zum Pandemievertrag
Bei den Recherchen bin ich über das folgende Dokument des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages gestolpert:
Das ruft noch einer Diskussion. In den juristischen Fragen kenne ich mich nicht aus. Aber was mir auffällt, ist dass sie den Zensurparagraphen Artikel 18 des Pandemieabkommens nicht thematisieren. Keine Grundrechtseinschränkungen dadurch, dass eine nicht definierte Misinformation bekämpft wird??
Update 2024-04-02
Gegenüber finanziell und politisch schwächeren Staaten hat die WHO im Verein mit der US-Regierung wirksame Druckmittel, um zu bewirken, dass diese den Empfehlungen der WHO Folge leisten. Dazu kann gehören, Hilfskredite von Weltbank oder Internationalem Währungsfonds hieran zu knüpfen. Während der Corona-Pandemie geschah das bereits. Auch über Vereinbarungen im Rahmen der Welthandelsorganisation könnte in Zukunft Druck aufgebaut werden, indem Länder, die sich etwas über Nichtbefolgung von Lockdown-Empfehlungen „unlautere Vorteile“ verschaffen, mit Handelssanktionen belegt werden.
Wenn der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags im Sinne der Rechtsauffassung der Regierungskoalition schreibt, die WHO habe nicht die Kompetenz und die Mittel, um den Einwohnern eines WHO-Mitgliedstaates mit Zwangsmitteln hoheitlich gegenüberzutreten und Grundrechte einzuschränken, und Grundrechtseingriffe wären daher allein die Folge eines souveränen staatlichen Handelns, so geht das am Kern der Sache vorbei. Eine Regierung kann sehr wohl von Kräften außerhalb der WHO genötigt werden, den Empfehlungen der WHO zu folgen.
norberthearing.de
Petitionsausschusssitzung zu WHO-Pandemievertrag, September 2023
Protokoll und ausführliche Besprechung, mit Argumenten zu häufigen Fragen, in diesem Beitrag:
Kurzhinweise
2023-10-27
BR-Faktenfuchser widersprechen Lauterbach und erklären geplanten Pandemievertrag für völlig harmlos, Besprechung auf norberthaering.de.
Links zu weiteren Faktenchecks. Kontrastierung der Aussage des Faktenchecks mit den Aussagen Lauterbachs und Tedros. Keine weitere Textanalyse.
Fragen und Antworten
Wenn über die Verträge die jeweiligen Parlamente abstimmen, dann sind die Verträge doch demokratisch!
Nein, sie sind demokratisch angenommen worden. Sie können trotzdem diktatorische oder totalitäre Regelungen beinhalten.
Beispiel: Nur weil Hitler 1933 die Reichstagswahl gewonnen hat, war das Dritte Reich nicht demokratisch.
Offene Fragen
Bau eines WHO-Kartells?
Im Rahmen der Vororgeverpflichtung/ Core Capacities (Annex 1, Artikel 13bis): Wie sehr sind die Vorsorgemaßnahmen auf Produkte beschränkt, die von der WHO gelistet werden?
Covid-Behandlungsleitlinien: Keine Antibiotika? Ivermectin? Aspirieren?
Gesetzt den Fall schwere Atemwegserkrankung über das Land, den Immunsystemen ist diese Erkankung noch nicht vertraut und Gegenmittel noch nicht erprobt. Was ist zu tun? Naheliegenderweise die allgemeine Abwehrkraft stärken, richtig? Dafür erstmal altbewährtes, günstiges Nutzen: Vitamin C, Vitamin D, Zink, etc. (Siehe z.B. Tipps vom Sportmediziner auf tkp.at) Nicht weil es zwangsläufig alle Probleme löst, sondern weil es erfahrungsgemäß die Chancen verbessert.
Anfang 2020 haben wir so eine Situation. Was schlägt die WHO vor?
Angeblich: Keine Prophlaxe, keine Behandlung im Frühstadium. In der Klinik dann schnelles Anschließen an ein Atemgerät – was bekanntermaßen die Gefahr einer bakteriellen Entzündung der Atemwege erhöht. Dazu wurden normalerweise Antibiotika gegeben. Das soll die WHO ausgesetzt haben.
dazu: tkp.at. (tkp.at Update zu dem Thema hier)
mit Verweis auf Fußnote 9, who.int.
In dem Dokument finde ich zwar nichts zu einer Empfehlung von Antibiotika bei Covid aber auch nichts was davon abraten würde.
Gibt’s dazu jenseits von Gerüchten eine belastbare Quelle?
Gibt es eine Leitlinie der WHO gegen Einsatz von Ivermectin & Co?
Gibt es eine Leitlinie gegen das Aspirieren?
WHO und das Corman Drosten Protokoll
Weiß jemand was, dass die WHO wissend ein untaugliches Protokoll vorgeschrieben hat?
Hilfreich wäre eine Quelle und eine Erläuterung, was das in diesem Zusammenhang hieß „vorgeschrieben“.
Zu dem „wissend“ wären auch Hinweise interessant, wobei die hohe Zyklenzahl soweit ich weiß eigentlich den Test klar erkennbar untauglich macht, richtig?
Abgesehen von diesem grundsätzlichen Irrtum beinhalte das Corman-Drosten-Protokoll aus dem Januar 2020 weitere unglaubliche wissenschaftliche Fehler. Eine Gruppe international anerkannter Wissenschaftler habe deshalb in einem Retraction Paper die Zurückziehung der Corman-Drosten-Arbeit – einer Blaupause für den SARS-CoV-2-PCR-Test – gefordert. Aber bereits da habe sich gezeigt, dass es der WHO nicht um wissenschaftliche Evidenz ginge.
freidenker.org
Zusammenarbeit WHO und Faktenchecker
Norbert Häring behauptet, eine Zusammenarbeit von WHO und Faktencheckern und zwar mit der Dachorganisation International Fact Checking Network (IFCN). Leider führt er dazu keine Quelle an.
Gibt es eine?
(zu Teil II, Zensur auch jetzt schon)
Rechtliche Fragen zum EU-Pandemievertrag
Es geht um Verordnung (EU) 2022/2371. (➜Teil II: EU-Kommission, EU-Pandemiebeschluss)
Artikel 25 „Rechtliche Wirkung der Feststellung“
Die Feststellung einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene gemäß Artikel 23 hat die rechtliche Wirkung, dass unter
anderem folgende Maßnahmen eingeführt werden können:
Was soll das heißen: „unter anderem“? Wie ist dieser Begriff rechtlich zu verstehen? Das bedeutet doch, dass beliebige Maßnahmen erlassen werden können, richtig?
Was ich auch nicht verstehe, wie dann die Maßnahmen konkret erlassen werden. Wie ist das Verfahren ohne Gesundheitsnotstand zum Vergleich? Welche Gültigkeit haben sie?
Anstieg der freiwilligen Zuwendungen an die WHO seit den 2000ern
Warum steigen die freiwilligen Zuwendungen seit den 2000 stark an? Bestimmte Länder? Bestimmte Organisationen? Bestimmte Zwecke? Lassen sich hier Indizien für eine Übernahme der WHO finden, oder welche Gründe hatten die Geber?
Die WHO-Geschichte von Pandemien und Rettung durch die WHO
Die Weltsicht, die die WHO uns weismachen möchte, sieht so aus, richtig?:
Aufgrund von immer weitere Vordringens in natürliche Reservate und dem Klimawandel kommt es immer häufiger zu Zoonosen. Da diese Erreger neu auf den Menschen übergegangen sind, sind sie besonders gefährlich, weil die Immunabwehr dagegen noch nicht trainiert ist. Zur Eindämmung sind schnelle Lockdowns und Reisebeschränkungen erforderlich. Eine schnell entwickelte Impfung kann dann eine Grundimmunität erzeugen. Alle müssen mitmachen, weil sonst der Infektionsdruck zu groß wird. Die WHO bietet sich als wohlwollender Diktator an.
Um nicht ständig reagieren zu müssen, möchte die WHO auch proaktiv tätig werden: Die Mikroben weltweit sollen überwacht werden und Reaktionskapazitäten aufgebaut werden.
Frage: Gibt es zitierbare Quellen, dass diese Sicht vorgetragen wird, um die Vertragsentwürfe zu begründen?
Wenn ja: Wäre praktisch, weil sich daran die Frage, ob eine diktatorische Machtübernahme angestrebt wird, diskutieren ließe ohne vertieft in die Vertragsdetails einsteigen zu müssen.
Ausprägung der Staatsgewalten bei der WHO
Mich würde interessieren, welche Organe die WHO benötigen würde, damit von einer demokratischen Organisation gesprochen werden könnte.
Dazu auch: Ist die Weltgesundheitsversammlung eine Legislative?
Arbeitsaufteilung in der WHO
Also der Generalsekretär kann einen Gesundheitsnotstand ausrufen. Die Gesundheitsversammlung kann vertragliche Vereinbarungen wie das WHO CA+ oder die IHR beschließen.
Die Aufgaben und Rollen in dem Bereich dazwischen, da würde ich gerne mehr zu wissen. Auch um unter dem Demokratieaspekt. Wer arbeitet welche Vorgaben und Empfehlungen aus? Wer beschließt?
Klagemöglichkeit gegen Verstoß von IHR Artikel 55 Änderungen vor der Abstimmungen 4 Monate vorher ankündigen zu müssen?
Anlass (siehe Teil 1 Zeitplan): Im Oktober 2023 kündigt die WHO an, die Änderungen, die auf der Weltgesundheitsorganisation im Mai 2024 abgestimmt werden sollen, bis dahin „fertig“ zu haben – sprich bis dahin zu bearbeiten. Dies widerspricht Artikel 55 IHR, der eine Texteinreichung 4 Monate vor der Abstimmung vorschreibt.
Ließe sich dagegen klagen? Ich meine bei Interpretationsdifferenzen zu der WHO-Verfassung kann der internationale Gerichtshof angerufen werden. Wäre das hier möglich?
„Non-fault compensation“ = Haftungsfreistellung?
Es gibt eine Interpretation der zitierten Passage, die besagt, dass „non-fault vaccine injury compensation“ eine Haftungsfreistellung impliziert. Weiß da jemand was zu?
Zu ➜Teil I: Haftung;
Beantwortetet Fragen
Können Zuwendungen an die WHO von nicht-staatlichen Organisationen mit Zweckbindung versehen werden?
Frage aus ➜Teil II: Finanzierungsorganisation. In dem Abschnitt in dem es um den Anteil nicht-staatlicher Zuwendungen an den freiwilligen Zuwendungen geht (hier).
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann bedeuten die FENSA-Regeln, dass zumindest offiziell nur freiwillige Zuwendungen von Staaten mit einer Zweckbindung versehen werden dürfen. Zuwendungen von nicht-staatlichen Organisationen hingegen sind zweckfrei zu überlassen (keine Privilegien und Vorteile). Das beißt sich aber mit der Auflistung beispielsweise von Weltbank und Gabi bei den Beiträgen speziell zu den Corona-Maßnahmen (➜Teil II: Finanziers). Was ist des Rätsels Lösung?
2024-03
Antwort, sehr wahrscheinliche:
Ein Großteil der freiwilligen Beiträge die nicht von Mitgliedsstaaten gemacht werden, werden von internationalen Organisationen aus dem UN-Bereich getätigt. Als große Spende gibt es dann insbesondere die Gatesstiftung und GAVI. Alle Genannten tauchen in Aufstellungen zur Zweckbindung auf. D.h. wohl, dass es kein Vorteil oder Privileg im Sinne der WHO-FENSA ist, den Verwendungszweck einer Spende bestimmen zu können.
Argumente dafür: Der Spender selbst hat unmittelbar keinen Vorteil aus der Zweckbindung und die WHO bekommt Geld für ihr Tätigkeitgebiet.
Argument dagegen: Mit der Spende kann ein Spender eine ihm genehme Ausrichtung der WHO-Tätigkeiten stärken.
Weiter mit Teil V: Aktionsmaterialien
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Falls es nennenswerte Ergänzungen im Text gibt, notiere ich die hier.