Petitionsausschuss zu den WHO-Pandemieverträgen September 2023: Debatte ohne Grundlage, mehrere Fake-News Verdachtsmomente

Im September 2023 hat der Petitionsausschuss des deutschen Bundestages zur Petition Keine Zustimmung zum Pandemievertrag mit der WHO getagt. Auf diese Sitzung des Petitionsausschusses ist in der Bundestagsdebatte zum Pandemievertrag im Februar 2022 nocheinmal verwiesen worden, und zwar als Beleg dafür, dass an den Bedenken gegenüber den WHO-Verträgen nichts dran sei – Anlass die Petitionsausschusssitzung nocheinmal anzusehen.

letztes Update 2024-03-22

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Dieser Beitrag ist Teil eines
Kompendiums zu den WHO-Pandemieverträgen. ➜Teil I

In der Sitzung des Petitionsausschusses wurden einige der Kritikpunkte an den Vertragsvorhaben aufgeworfen und aus dem Gesundheitsministerium beantwortet. Die Möglichkeiten, diese Antworten mit Passagen aus den Vertragstexten oder der handelnden Politiker zu konfrontieren, wurden jedoch nicht genutzt. Diese Gegenüberstellungen möchte ich in diesem Beitrag mit den mir bekannten Argumenten tun. Ich komme zu dem Schluss, dass diese Petitionsausschusssitzung zwar einige interessante Detailinformationen zu Tage gefördert hat, für die Bewertung, ob und in welcher Weise die WHO-Vertragsvorhaben für die Souveränität von Menschen und Staaten gefährlich werden können, fehlte es entweder an aufbereitetem Wissen oder am Willen oder an beidem.

Um diese Petitionsaus­schuss­­sitzung geht es

Es geht um 79. Sitzung des Petitionsausschusses 18. September 2023. Die Sitzung ist aufgezeichnet worden und in dankenswerter und zu erwartender Weise in die öffentliche Mediathek des Bundestages eingestellt worden, hier.

Ein Link zum Petitionstext ist allerdings nicht aufgeführt. Ein Datum ist auch nicht angegeben. Es finden sich auch keine Materialien, die dazu dienen, Aussagen und Gegenaussagen zu stützen.

Eine Websuche ergibt, dass die Petition auf der Subdomain „epetitionen“ auf des Bundestages zu finden ist: Petition 150793.

Der Text der Petition lautet schlicht:

Mit der Petition wird gefordert, dem Pandemievertrag mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nicht zuzustimmen.

Als Begründung wird vorgetragen:

Ein Abschluss des Pandemievertrages mit der WHO geht mit erheblichen Einschränkungen und Verlust der Grundrechte einher. Diese Macht gehört nicht in die Hände einer Institution, die sich über Pharmaindustrie und Privatiers, sowie Geschäftsleute finanziert. Es besteht ein Interessenkonflikt. Der WHO die Macht zu geben, weltweit Menschenrechte zu verletzen, widerspricht jeder Verfassung.

Procedere des Ausschusses

Dies ist die erste Sitzung des Petitionsausschusses, die ich mir zu Gemüte führe. Das Procedere ist folgendes. Es gibt eine Ausschussleitung, die das Wort erteilt. Zu Beginn hat die Petitentin 5 Minuten Zeit, ihr Anliegen nocheinmal vorzutragen. Dann sind von den Fraktionen Vertreter da, die reihum ihre Sichtweise darlegen können und Fragen an das Gesundheitsministerium und die Petitentin stellen können. Dazu haben sie jeweils 3 Minuten Zeit. Für das Gesundheitsministerium antwortet die [Position ] etwas allgemeiner und dann einer unbenannter Vertreter aus der Gesundheitsbehörde zu Details der WHO-Verhandlungen. Dauer insgesamt: 1 h.

Petitentin: Susanne Wilschrey
Mitpetitent: Jürgen O. Kirchner
Leitung: Stamm-Fibich (MdB)
für die Bundesregierung:
Sabine Dittmar, parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit,
unterstützt von einem Unbenannten sprechend für Die Abteilung / Das Haus
Für die Fraktionen:
Rudolph (MdB SPD),
Borchert (MdB CDU/CSU),
Rüffer (MdB, Bündnis 90 / die Grüne),
Brandes (MdB AfD),
Pellmann (MdB Linke)

Allgemeiner Eindruck

Das gewählte Format finde ich für einen Austausch der Positionen gar nicht so schlecht. Was mich gewundert hat, ist, dass die Fragen in der Regel an die Vertreterin des Bundesgesundheitsministerium gingen und diese für die Beantwortung zuständig war. Die Vertreter:innen der Parteien wurden nicht befragt. Es waren keine weiteren Expert:innen geladen. Ich würde mir ein Format wünschen, das mehr darauf abzielt zu prüfen, ob da nicht doch etwas dran ist, an den Bedenken, die aus den Reihen der Bürger vorgebracht werden.

Die SItzungsvorbereitung finde ich auch unpassend: Die Petitionsaussage ist kurz und klar. Aber die Begründung ist ja sichtbar nicht mehr als ein Antippen des Themenfeldes. Wenn in einer Diskussion da inhaltliche Fortschritte gemacht werden sollen, dann muss doch dafür gesorgt werden, dass inhaltliche Grundlagen sichtbar und verfügbar vorhanden sind. Das ist nicht geschehen. Dieser Mangel wurde auch in der Sitzung selbst mehrmals thematisiert, und die Petitentin gebeten ihre Bedenken mit Bezug auf den Vertragstext zu konkretisieren, was nicht geschehen ist. Ich stelle mir allerdings die Frage, ob hier nicht auch ein Versäumnis der Leitung des Petitionsausschusses vorliegt, die Petitentin darauf hinzuweisen, dass es nicht nur ihre Aufgabe ist, das Thema anzutippen, sondern auch für den Sachverstand zu sorgen, weil der Ausschuss selbst dazu wenig beitragen wird.
Unausgewogen finde ich auch, dass zwar der Petitentin zurecht vorgehalten wird, dass sie ihre Bedenken nicht mit Verweisen auf den Vertragstext begründet. Die Aussagen aus dem Bundesgesundheitsministerium werden allerdings auch nicht mit den Vertragstexten belegt und keiner stört sich daran.

Der Bildung einer fundierten mit Quellenarbeit unterlegten Meinung sind allerdings auch Hindernisse von Seiten der WHO und der Bundesregierung in den Weg gelegt worden. Von Seiten der WHO, weil zwei Verträge zum gleichen Thema ohne klar kommunizierte Abgrenzung verhandelt werden. Von Seiten der Bundesregierung, weil sie nicht dafür gesorgt hat, dass deutsche Übersetzungen der Vertragsentwürfe vorhanden sind. Soweit ich mich erinnere, gab es auch aus privater Initiative im September 2023 nur eine Übersetzung der IHR-Änderungsanträge. Von den Entwürfen des Pandemievertrages war zu dem Zeitpunkt überhaupt keine deutsche Version im Umlauf.

Die Sitzung bleibt oberflächlich. Weder Petitentin noch die Gesandten der Oppositionsparteien haben ausreichend Fachkenntnis und ausreichend Material vorbereitet und zur Hand, um die Aussagen aus dem Bundesgesundheitsministerium herauszufordern. Zwei drei Einwürfe was die Finanzierung der WHO betrifft gab es immerhin. Aber das war zu wenig, um das Thema, ob die WHO-Verträge die Souveränität von Menschen und Staaten gefährden können, auch nur zu öffnen.

Gefallen hat mir, dass die Petitentin genug Zeit bekommen hat, um ihr Anliegen zu formulieren.

Die Sitzung hatte noch eine spezielle Zutat. Und zwar hat die Petitentin Jürgen O. Kirchner an ihre Seite geholt und ihm die Möglichkeit gegeben, das Thema mit den DNA-Verunreinigungen der Impfstoffe in der Öffentlichkeit bekannt zu machen, was ja auch gelungen ist. In der Sitzung wurde das Thema allerdings als nicht zur Petition gehörend ausgeklammert. Die Frage, ob DNA-Verunreinigungen nicht auch Fragen bezüglich der Kompetenz und Gesundheitsvorstellungen der WHO aufwerfen, wurde nicht vertieft.

(In der Sitzungsaufzeichnung 1:29, seine Website, aus der öffentlichen Debatte dazu: norberthaering.de zu einer Sendung des MDR, und zur Reaktion des PEI)

Protokoll mit themenbezogenen Kommentaren

Bezugsdokumente:

Die September 2023 gültige Diskussiongrundlage war der Bureau-Text des Pandemievertrages. (➜Teil I: WHO CA+ / Pandemic Agreement)
Inhaltlich relevant auch die aktuell gültigen IHR sowie die Änderungsvorschläge zu den IHR. (➜Teil I: Die Änderungsvorschläge zu den IGV)

Eingangsstatement der Petitentin

1:25 Petitentin Susanne Wilschrey

  • Möchte eine Sorge, die von vielen Menschen geteilt wird, vortragen
  • WHO nicht nur staatlich finanziert, sondern auch von Unternehmen, Organisationen und Stiftungen => Interessenkonflikt, wer Geld gibt erwartet Gegenleistung.
  • Warum lagert der Staat ein Thema aus? So dass die Bürger keine Handhabe mehr haben, wenn etwas schiefgeht.
  • Dann kein Ansprechpartner mehr
  • WHO hat in der Pandemie keine Medikament außer den mRNA Impfungen berücksichtigt. Deutet auf starken Einfluss privater Organisationen hin.
  • Die WHO kennt sich mit Impfungen aus und hätte daher die mRNA-Impfungen gründlich untersuchen lassen müssen. Und damit folgenschwere Probleme verhindert.
  • Dies setzt Fragezeichen hinter die WHO. Warum nicht gestoppt und nicht untersucht?
  • Ist die WHO vertrauenswürdig, dass man ihr das gesamte Gebiet der Grundrechte, die gestrichen werden im neuen Entwurf, bezüglich Unversehrtheit des Körpers und Freiheit in die Hände legt
  • Der Generaldirektor kann Pandemien ausrufen, er kann entscheiden, ob wir uns frei bewegen dürfen. Er kann entscheiden, ob wir gewisse Medikamente zu uns nehmen müssen – medizinisch, menschlich und staatlich fragwürdig.

Kommentar zu Lassen sich diese Aussagen mit Passagen aus dem Pandemievertrag belegen?
Die Finanzierungsfrage greife ich weiter unten nochmal auf. Dann haben wir die Sache mit den Grundrechten, den Vollmachten des Generaldirektors inklusive der Behandlungs­vorschriften und die Frage, wie verbindlich das für die Mitgliedsstaaten ist. Dafür gibt es sehr deutliche Belege (Artikel 3, Artikel 12 in Kombination mit Artikel 49 insbesondere Absatz 5, und Artikel 18ff.) Die Frage der Verbindlichkeit der Verträge und der Abgabe von Souveränität ist vielschichtig. Es gibt klare politische Statements für mehr Verbindlichkeit. Da eine verbindliche Unterwerfung unter die WHO wohl in vielen Ländern mehr oder weniger mit der Verfassung kollidieren würde, ist versucht worden, sich diesem Ziel in vielen kleinen Schritten anzunähern. Einer davon: Die Vertragsstaaten sollen sich nochmal verpflichten, die Führungsrolle der WHO anzuerkennen (NEW Article 13A )

Aber: Die angeführten Artikel sind Artikel aus den IHR und den Änderungsvorschlägen zu den IHR und nicht aus dem Pandemieabkommen. Das heißt die wichtigen in der Begründung der Petition zum Ausdruck gebrachten Kritikpunkte finden sich nicht in dem Pandemievertrag im engeren Sinn. Siehe ➜Teil I: IHR und PHEICs

Der Pandemievertrag ist ein Rahmenvertrag in dem eher Sachen wie Labor- und Überwachungskapazitäten, Finanzflüsse und Patentrechte geregelt werden sollen, insbesondere auch für die „Zwischenpandemie­phasen“. Auch diese Vorschläge werden heftig kritisiert. Weitere Themen sind beispielsweise die Förderung von Biolaboren mit ihrer Nähe zur Biowaffenforschung, die Einmischung in die innerstaatlichen Organisationsweisen und das Streben nach Meinungs- und Deutungshoheit.

Und damit haben nun die Regierung und die Fraktionen die Möglichkeit sich auf den Pandemievertrag verstanden als das Pandemieabkommen zurückzuziehen und formal korrekt zu behaupten, dass an den Vorwürfen nichts dran sei. Wissen sie das? Nutzen sie das? Here we go:

Thematischer Einwurf: DNA-Verunreinigungen

1:29 Jürgen O. Kirchner
Biologe, ehem. Pharmamanager, Quelle: Interview von Kirchner mit Paul Brandenburg, youtube.de.

  • DNA-Verunreinigungen als Beispiel für Versäumnis seitens der WHO, das so nicht sein darf
  • 100-Tage Entwicklung von Impfstoffen geplant
  • Hinweis auf DNA-Verunreinigung, Labor Magdeburg Frau König
  • gigantische Überschreitungen
  • mRNA-Impfstoffe verteilt sich im ganzen Körper (australische Unterlagen)
  • Beweise / Infoblätter austeilen wurde untersagt
  • www.genimpfstoffe.de

Fragerunde

1:31 Rudolph (MdP, SPD)

  • Vorstellung der Petition geht eher Richtung Impfstoffdebatte. Ist aber heute zuviel, und passt nicht zum Petitionsantrag.
  • Wir sind sehr dankbar für den schnell entwickelten Impfstoff, und das muss auch bei den nächsten Pandemie so sein.
  • Zettel auszuteilen, die das eine belegen, wird dem Anspruch von Wissenschaftlichkeit nicht gerecht, damit irgendetwas widerlegen zu wollen, das müssen wir einfach auf die Wissenschaft und nicht auf auf 1 DINA4-Bogen, auf den man das zusammenfassen könnte, übertragen.
  • Petitentin hat Sorge geäußert, dass es bei einer nächsten Pandemie zu Anordnung von Impfungen oder Ausgangssperren kommt.
  • Pandemievertrag öffentlich. In dem Vertragsentwurf findet sich nichts dazu. Das wird immer etwas sein, was in der nationalstaatlichen Souveränität liegen wird.
  • Das was in der Petition steht, stimmt nicht überein mit dem was Sie hier zum Gegenstand der Debatte machen.
  • Frage an Dittmar: Prozess und Transparenz, wie wird der Vertrag erarbeitet? Wie kann mit den Sorgen umgegangen werden, mit den Befürchtungen, dass die nationalstaatliche Souveränität eingeschränkt werden soll?

Kommentar zur Ablehnung des Impfstoffthemas: Was ich nachvollziehen kann, ist, dass Rudolph darauf hinweist, dass das Thema Pandemievertrag ist und nicht Impfstoffe und dass eine neue Studie zu den Impfstoffen, für die Beteiligten ja erstmal willkürlich aus den vielen Studien ausgewählt, kein wissenschaftlich ausgewogenes Vorgehen ist. Insofern ist diese Information für die Beteiligten im Rahmen dieser Sitzung nicht zu verwerten. Wissenschaft besteht nun im Wesentlichen aus dem unermüdlichen Nachforschen und Nachfragen. Und das DINA4-Blatt soll ja auch nicht die gesamte Information zu dem Thema beinhalten, sondern Zusammenfassung mit Quellenangaben. Da vermisse ich die Neugier der Beteiligten. Da wäre es doch eine Idee gewesen zu sagen, wir können die Information jetzt nicht einschätzen, aber wir leiten sie weiter an die mit der Bewertung der Impfung befassten Abgeordneten.

Kommentar zur positiven Einschätzung der Impfung: Falls jemand diesen Post liest, der noch nicht mit den Argumenten gegen die mRNA-Impfungen aus der impfkritischen Blase vertraut ist, kurz einige Argumente als Teaser, warum die Idee, mehr mRNA-Impfungen haben zu wollen, katastrophal sein dürfte:

zu mRNA-Impfungen
  • Aus der Pfizer-Zulassungsstudie wurde zwar eine Wirksamkeit gegen leichte Verläufe wiedergegeben. Im Anhang finden sich aber auch Daten zu Nebenwirkungen. Und die sprechen sehr dafür, dass die Nebenwirkungen die positiven Effekte von Infektionsvermeidungen deutlich überwiegen. Hier selber nachsehen (Flyer zur Pfizersstudie).
    Wenn das stimmt, bedeutet das natürlich auch, dass die Ärzte, die STIKO, Lauterbach und die Medien diese Studie entweder nicht gelesen oder gelogen haben.
  • Es war vor Corona nach bekannten ärztlichen Grundsätzen klar, dass eine Impfung, die nicht steril ist, also auch von Geimpften weitergegeben werden kann, das Virus nicht stoppt, sondern resistente Varianten fördert. Und damit genau diejenigen wieder gefährdet, die einen eventuellen Schutz am nötigsten gehabt haben. So ist es dann ja auch gekommen. Nach etwa 1 Jahr Impfung wurde empfohlen etwa alle halbe Jahre wieder aufzufrischen …
    Woher das bekannt ist? Von der Antibiotikagabe. Jeder, der schonmal Antibiotika bekommen hat, wird sich erinnern: „Bitte nehmen sie die Antibiotika regelmäßig und bis zum Ende durchgehend ein. Sonst fördern Sie das Entstehen von Resistenzen! Weil einige der Bakterien, die resistent sind, dann eher überleben und Sie diese weitergeben.“
  • Es sieht danach aus, dass eine der Nebenwirkungen der Impfung eine größere Anfälligkeit für Corona ist. Festlegen (Imprinting) auf die Wuhan-Variante und Desensibilisierung sind zwei Erklärungsmöglichkeiten. Zudem gibt es Hinweise auf eine allgemeine Irritation des Immunsystems (dafür bin ich aber kein Fachmann. Kann aber bei Interesse Stichworte nachschlagen.) Siehe Mehr impfen – mehr Corona?.
  • Dass das mRNA-Verfahren ein Hochrisikoprojekt ist, lässt sich erahnen, wenn der Wirkungsablauf nachvollzogen wird: Von der Einstichstelle aus gelangt ein nennenswerter Anteil des Impfstoffs in den Blutkreislauf (Pharmacokinetics und Toxizität). Die Nanopartikel werden dann bevorzugt dort wo das Blut langsam fließt, also in den Kapillaren, in die Zellen der Kapillarwände aufgenommen. Diese Zellen fangen dann an, das Spike zu produzieren. Wieviel? Das kann in einem weiten Bereich schwanken. Je nachdem, wo die Nanopartikel aufgenommen werden und in welchem Zustand die Zellen sind. Wir haben also eine Impfung bei der die Dosis des Wirkstoffs unkalkulierbar ist. Dann kommt die Körperabwehr und zerstört die spikeproduzierenden Zellen, weil die ja was Körperfremdes bauen. Die dünne Kapillarwand wird damit noch dünner oder durchlöchert. Im Folgenden muss repariert werden, die Kapillaren werden erstmal blockiert. Welche Folgen daraus entstehen? Schlaganfälle sind damit erklärbar. Oder eine allgemeine Schwächung, weil das Gewebe nicht mehr so gut durchblutet wird. Oder wenn die Herzmuskulatur betroffen ist, dann regeneriert dieses Muskelgewebe in der Regeln nicht komplett, sondern wird durch Ersatzgewebe gefüllt. Das schwächt das Herz und macht es anfällig für Herzrhythmusstörungen.
  • Hinzu kommen die Nebenwirkungen, die aus den Prozessen innerhalb der Zellen und den weiteren Antworten des Immunsystems entstehen.
  • Falls Sie anderweitige Informationen mit nachvollziehbarem Argumentationsgang haben, bitte unter folgendem Beitrag berichten: Sammlung von Argumenten für die Impfung

Kommentar zu „der Vertrag ist öffentlich“: Öffentlich ja, aber nicht auf deutsch.

Kommentar zu „steht nicht im Pandemievertrag“: Steht nicht im Pandemievertrag, das stimmt. Aber in den zeitgleich verhandelten Änderungen zu den IHR (siehe Kommentar zum Eingangsstatement). Weiß sie nichts von den IHR oder lässt sie das Petitionsanliegen absichtlich ins Leere laufen?

1:34 Antwort für das BMG: Sabine Dittmar

  • Seit Dezember 2021 zwischenstaatliches Verhandlungsgremium bei der WHO an dem alle 194 Mitgliedsstaaten teilnehmen.
  • Aktuell noch kein Vertragsentwurf, nur Texte
  • Ziel im Mai 2024 der Gesundheitsversammlung einen Entwurf vorlegen und über den diese dann berät.
  • Schwerpunkte der Verhandlung: Prävention, um nächste Pandemie verhindern zu können
  • Verteilung von Medizinprodukten und Daten, Kooperation zwischen den Staaten, Finanzierung
  • EU mandatiert für die 27 EU-Staaten zu verhandeln

1:34 Antwort für das BMG: Die Abteilung

  • Prozess der Verhandlung: Wir sind noch Vorstadium
  • nicht von der WHO vorgelegt, sondern ein Gremium, das „Bureau“
  • im Oktober sollte Entwurfstext vorgelegt werden
  • Es geht in dem Vertrag um die Koordinierung zwischen Mitgliedsstaaten
  • nicht um Eingriff in Grundrechte, nicht darum, der WHO besondere Machtbefugnisse zu geben. Auch nicht dem WHO-Generalsekretär

Kommentar zu „es geht nicht um mehr Macht für die WHO, sondern Koordinierung der Mitgliedsstaaten“:

Artikel 15, Option 2B
2.) Recognizing the central role of WHO as the directing and coordinating authority on international health work, […]

IHR NEW 13A „WHO Led International Public Health Response“
States Parties recognize WHO as the guidance and coordinating authority of international public health response during public health Emergency of International Concern and undertake to follow WHO’s recommendations in their international public health response.

WHO-Verfassung, Aktikel 2
In order to achieve its objective, the functions of the Organization shall be
(a) to act as the directing and co-ordinating authority on international health work;

weiterlesen ➜Teil I: WHO soll durchregieren, verpflichtende „Empfehlungen“

1:37 Borchert (MdB CDU/CSU)

  • Borchert sieht bei Impfung auch einiges kritisch. Aber für das Thema wäre eine andere Vorbereitung notwendig, und nicht gut das zu vermengen.
  • Bei WHO-Thema stehen wir auch am Anfang. Auch da sehe ich einiges kritisch.
  • Wir hatten während der Coronapandemie wissenschaftliche Erkenntnisse, haben aber nicht danach gehandelt. Aufarbeitung abgelehnt, auch nicht gut.
  • Jetzt aber auf Pandemievertrag
  • Fragen an Dittmar: Welche Fachleute unterstützen sie und nehmen an Verhandlungen teil?
  • So wie es jetzt drin steht, wäre ein Ausrufen einer epidemischen Lage ohne genaue Kenntnis möglich?
  • Wie weit sind sie?
  • Frage an Petitentin: Was sind ihre Sorgen in Bezug auf den Pandemievertrag?

1:39 Antwort für das BMG: Sabine Dittmar

  • … vor allem geht es um die koordinierte zwischenstaatliche Zusammenarbeit …
  • globale Pandemien lassen sich nur bekämpfen, wenn wir global gut zusammenarbeiten

Kommentar zu globale Pandemien erfordert global gut zusammenarbeiten:
Das hört sich ersteinmal logisch und plausibel an. Es ist aber nicht zwingend. Denn es kann ja sein, dass die entscheidenden Maßnahmen lokal durchzuführen sind. Siehe zum Thema „Zentrale Reaktion auf unbekannte Pandemien“ auch Teil I: Zentralisierung versus Dezentralisierung. Hinter den global durchgeführten Maßnahmen in der Coronakrise wie Lockdowns und der Impfung stehen massive Fragezeichen, ob diese etwas Positives bewirkt haben.
Eine Aufarbeitung, die halbwegs wissenschaftlichen Standards entspricht (Offenlegung der Methodik, Peer Review / Stellungnahmen von Fachkollegen, Einordnung in die Literatur), und auf deren Grundlage globale Maßnahmen begründet und gestaltet werden könnten, haben soweit mir bekannt weder die Bundesregierung (Bericht des Sachverständigenausschusses und Stoppt Covid Studie) noch die WHO (➜Teil I: WHO: Keine Corona Maßnahmenüberprüfung) vorgelegt. Insofern hängen die Grundannahme und die Begründung für die neuen Verträge völlig in der Luft. Und die Aussage „globale Pandemien erfordern eine gute globale Zusammenarbeit“ ist damit bis auf weiteres nur eine Worthülse.

1:40 Antwort für das BMG: Die Abteilung

  • Der Prozess wird innerhalb der Bundesregierung durch das BGM (Bundesgesundheitsministerium) und das auswärtiges Amt geführt
  • alle Ressorts einbezogen, weil große Bereich abgedeckt werden müssen: Forschung, One Health (dabei insbesondere Landwirtschaft), in ständigem Austausch mit Experten.

1:42 Wilschrey (Petitentin)

  • Impfung als Beispiel für WHO nicht vertrauenswürdig
  • Auch in Bezug auf die privaten Unternehmen und Stiftungen und deren anzunehmende Einflussnahme. Sind alles Impfhersteller
  • IGV sehen Einschränkungen der Grundrechte vor
  • Generaldirektor kann willkürlich Pandemiefall ausrufen. Und bestimmen: ihr bleibt Zuhause. Dafür gibt es keine Kontrolle.
  • Staaten sollen mit den privaten Organisationen zusammenarbeiten und die Anweisungen der WHO verbindlich befolgen
  • wer kontrolliert das, außerstaatliche Organisation
  • Wer sorgt dafür, dass wir frei entscheiden können
  • Wer sorgt dafür, dass sinnvolle Medikamente nicht verdrängt werden
  • Warum diese außerstaatliche Organisation? Was das Problem, wenn WHO beratend bleibt? Und sich die Staaten koordinierend treffen?
  • Wir sind als Bürger der WHO ausgeliefert, wenn es so kommt, wie in diesem ZeroDraft vorgeschlagen.

1:44 Rüffer (MdB, Bündnis 90 / die Grüne)

  • Frage an Dittmar: Wie ordnen Sie das mit der Fremdfinanzierung und dem Fremdeinfluss auf die WHO ein?

1:46 Antwort für das BMG: Sabine Dittmar

  • Die WHO ist ein Zusammenschluss von 194 Mitgliedsstaaten. Punkt.
  • 60% öffentlich, Teil davon Pflichtbeiträge, Teil davon freiwillige
  • Stiftungen 10%

1:47 Antwort für das BMG: Die Abteilung

  • Und es kommen noch freiwillige Zuwendungen von anderen UN-Organisationen. In denen die Mitgliedsländer ja ebenfalls Mitglied sind.
  • 1 wichtige Stiftung, die spendet für Polio
  • 90% der WHO-Finanzierung kommt von den Mitgliedsstaaten direkt oder indirekt über internationale Organisationen
  • Es gibt ein vorbildliches FENSA [Regelwerk zum Umgang mit nicht-staatlichen Organisationen], daher klar geregelt, dass kein Interessenkonflikt entsteht, bemüht Interessenkonflikte auszuschließen
  • sehr transparent, klare Regeln

Kommentare zur Finanzierungsfrage

Zu nur 10% von Stiftungen finanziert:
Ja, tatsächlich, sieht so aus. Ich komme auf geschätzte 20%, indem ich die größten Spender betrachte, was aber die gleiche Größenordnung ist. ➜Teil II: Finanziers

Zum Hintergrund des „WHO von privaten finanziert und daher fremdgesteuert“-Arguments:
Dieses Argument ist in der WHO-kritischen Argumentation weit verbreitet. Selbst in einem Artikel der Frankfurter Rundschau ist von 80% privater Finanzierung die Rede (fr.de). Das kommt wohl daher, dass bei den freiwilligen Beiträgen nicht in Betracht gezogen worden ist, dass diese auch und zu einem beachtlichen Teil von den Mitgliedsländern stammen. Oder von anderen UN-Organisationen.
Das Finanzierungsargument war praktisch, weil einfach und plakativ. Damit brauchten keine aufwändigeren Argumente zusammengetragen zu werden. Mit der Entkräftung des Arguments, die WHO sei zu großen Teilen privat finanziert, muss nun geprüft werden, ob es andere Anzeichen für eine Fremdbestimmung der WHO gibt.

Zu „Beiträge von anderen UN-Organisationen an die WHO haben die gleichen Mitgliedsländer, daher kein Problem“-Argument:
Überzeugt mich nicht. Wenn ich das richtig sehe, dann ist die Kontrolle durch die Basis – in diesem Falle also die Mitgliedsländer – umso schwächer je mehr Entscheidungsebenen zwischen einer Entscheidung und den Mitgliedsländern stehen. Zudem: Es wäre doch im Sinne der Transparenz viel übersichtlicher, wenn die Mitgliedsländer die Gelder direkt an die WHO überweisen würden?! Warum also indirekt? Wenn es eine demokratischere und transparentere Lösung gibt und die weniger demokratische unübersichtlichere gewählt wird, dann stellt sich doch die Frage, warum? Ich möchte nicht ausschließen, dass es dafür auch gute organisatorische Gründe geben kann, nur würde ich diese gerne erfahren. Einfach davon auszugehen, dass dies im Sinne der Mitgliedsländer und deren Menschen geschehen ist, wie der Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums es tut, beantwortet weniger Fragen als es Fragen aufwirft.

Zu: Gibt es andere Hinweise, anstelle des „WHO ist von privaten finanziert“-Arguments, dass die WHO fremdgesteuert ist, bzw. nicht im Interesse der Gesundheit der Menschen handelt?

Die folgende Ausführung habe ich in ➜Teil III: In wessen Interesse handelt die WHO? übernommen. Dort halte ich sie aktuell.

Eine Frage, die sich stellt, die auch die Petitentin gestellt hat, und die nicht beantwortet worden ist: Warum spenden denn zahlreiche private Stiftungen und Unternehmen an die WHO?
(Siehe zum Beispiel Voluntary contributions by fund and contributor, 2022).
Ein Grund für Spenden könnte sein, dass es ihnen Zugang zu den Fluren der WHO gewährt. Im FENSA Vertrag ist nämlich geregelt, dass nicht-staatliche Akteure an den Meetings der WHO teilnehmen können. In welcher Form, wird fallweise entschieden (➜Teil I: Private Organisationen als Teil der WHO?!). Außer bei den knapp 200 nicht-staatlichen Akteuren, die die WHO zu einer offiziellen Beziehung nach FENSA Artikel 50ff eingeladen hat (Liste dazu auf who.int). Diese haben immer Zutritt zu den Sitzungen der geschäftsführenden Organe (FENSA Artikel 55). Kann gut sein, dass da die eine oder andere Spende das Gesprächsklima und die Richtung der Gespräche positiv beeinflusst.

Wozu ist diese Regel? Wenn es darum geht, nicht-staatliche Akteure darüber zu informieren, was gerade bei der WHO besprochen wird, damit diese zielgerichtet in Kontakt treten können, täte es ja auch ein Protokoll bzw. heutzutage eine Videoübertragung. Aber offenbar ist ein informeller Kontakt zwischen nicht-staatlichen Akteuren und den WHO-Akteuren gewollt.

Dass die WHO zumindest nichts dagegen hat, wenn nicht-staatliche Akteure Einfluss auf die Entscheidungsfindung nehmen, ist auch daran zu erkennen, dass sie im Pandemievertrag den Mitgliedsländern einen whole-of-government-approach vorschreiben will. Dabei geht es um die Einbeziehung nicht-staatlicher Akteure auf diversen Ebenen. (Insbesondere aber nicht beschränkt auf Artikel 16 Absatz 3)

Ein weiterer Grund für Spenden könnte sein, dass die Entscheidungen der WHO ja für die Hersteller von Medizinprodukten auch unmittelbar interessant sind, weil die WHO Produkte empfiehlt ( siehe dazu auch ➜Teil I: Produktion und Verteilung von Gesundheitsgütern).

Sehr befremdlich und verdächtig im Sinne von nicht gesundheitsbezogen finde ich auch, dass die WHO zu Beginn der Corona-Krise die Rolle von natürlicher Immunität aus ihrer Definition von Herdenimmunität gestrichen hat (➜Teil ii: Herdenimmunität – WHO definiert zwischenzeitlich ohne natürliche Immunität). Ich meine, da lebt der Mensch Jahrtausende auf dieser Welt und dann soll natürliche Immunität keine Rolle mehr spielen? ?!

Dann ist auf den Gründungsgeneraldirektor Chisholm hinzuweisen: ➜Brock Chisholm, WHO-Gründer: „Nationale Souveränität aufgeben!“. Die WHO hat sich von diesen Zielen nie offiziell distanziert. Zumindest Chisholm selbst hat wohl bei der Personalauswahl darauf geachtet, dass diese Ziele unterstützt werden. Auch heute gibt es WHO-Berater, die sich auf Chisholm beziehen (Amitabha Sarkar, gefunden auf norberthaering.de).

Dann stellt sich auch die Frage, warum Tedros der aktuelle Generaldirektor geworden ist. Es besteht der Verdacht, dass er an Menschenrechtsverletzungen als Gesundheitsminister in seinem Heimatland beteiligt war. Findet sich da niemand, bei dem wir sicher sein können, dass er keine Straftaten begangen hat? Tedros wird nachgesagt, dass er von Gates gefördert worden ist. Dafür spricht auch, dass Tedros Gates Buch bei dessen Veröffentlichung persönlich beworben hat.

Ein weiterer Weg der Einflussnahme könnte der indirekte Weg über die Beeinflussung der Mitgliedsstaaten sein. Auch dafür gibt es Hinweise, dass die Mitgliedsstaaten sagen wir nicht nur ihre eigenen Interessen verfolgen:
Das WEF ist aktiv danach bestrebt, Staaten zu unterwandern und seine Leute in den Regierungen zu positionieren (siehe die Aussage von Schwab, sinngemäß: „Wir sind stolz darauf, dass die Regierungen weltweit von WEF Young global leaders durchdrungen sind.“ Teil II: ➜WEF (Weltwirtschaftsforum)).
Wie eng beispielsweise das staatliche Handeln in Deutschland mit Gates verquickt ist, lässt sich daran erkennen, dass wir 3,8 Mrd € an die Gates Stiftung überweisen. Ein großer Teil davon ist nicht projektgebunden (vgl. tkp.at).
Auch ➜GAVI, die Impfallianz, ursprünglich von Gates gegründet, wird mittlerweile überwiegend von Staaten getragen, vorne mit dabei Deutschland.

Ein weiterer Akteur, der im Auge zu behalten ist, ist das Militär. In Deutschland hat General Breuer in Uniform den Krisenstab in der Coronakrise geleitet. Die Maßnahmen und auch die Zulassung der Impfstoffe in den USA liefen über das Verteidigungsministerium (vgl. Impulsvortrag von Latypova auf rumble.com). Wenn das Militär in den Staaten bei der Pandemie eine tragende Rolle gespielt hat, dann stellt sich die Frage, ob nicht auch militärische Interessen an die WHO herangetragen werden.

Welche Konsequenzen ergeben sich aus der möglichen Beeinflussung der WHO durch gesundheitsferne Interessen für die Analyse des Pandemievertrags?
Wir können an dieser Stelle nicht klären, ob und in welchem Ausmaß über die WHO gesundheitsfremde Interessen durchgesetzt werden sollen. Wir haben aber Anhaltspunkte in welche Richtung es gehen könnte. Das können wir bei der Begutachtung des Pandemievertrags und der Änderungsvorschläge zu den IHR berücksichtigen. Als da wären:

  • Werden bei der Pandemievorsorge und -bekämpfung auch kostengünstige Methoden berücksichtigt? (Mikronährstoffe, natürliche Immunität, bekannt alte Mittel …)
  • Werden die Maßnahmen gut begründet? Insbesondere wenn milliardenschwere Investitionen angestrebt werden? Oder stehen ökonomische oder militärische Interessen im Vordergrund?
  • Schränken die Maßnahmen Souveränität ein? Das betrifft auch eigene Möglichkeiten zur Meinungsbildung und die Erhaltung selbstständiger Entscheidungsstrukturen. Wie sieht es aus mit Überwachungsmaßnahmen? Könnten diese für eine weltweite Kontrolle der Menschen missbraucht werden?

Kommentar zu FENSA, und Transparenz der Finanzierung:
Zu den FENSA-Regeln, die den Umgang der WHO mit nicht-staatlichen Akteuren Regeln, gibt es eine Zusatzvereinbarung: WHO POLICY AND OPERATIONAL PROCEDURES ON ENGAGEMENT WITH NONGOVERNMENTAL ORGANIZATIONS (pdf, S.118). Dort heißt es:

The acceptance of contributions (whether in cash or in kind) should be made subject to the following conditions:
(a) the acceptance of a contribution does not constitute an endorsement by WHO of the nongovernmental organization;
(b) the acceptance of a contribution does not confer on the contributor any privilege or advantage;
[…]

Was heißt nun „Die Annahmen eines Beitrags gewährt dem Geber kein Privileg oder Vorteil“? Ich würde darunter verstehen, dass der Geber auch nicht bestimmen darf, wofür das Geld verwendet wird. Nun hat aber für das BMG: Die Abteilung angegeben, dass es eine große Stiftung gibt, die Geld an die WHO spendet, und zwar für Polio. Das wäre aber eine Bestimmung der Verwendung.

Wie lässt sich der Widerspruch auflösen? Mir fallen folgende Möglichkeiten ein:

  • BMG: Die Abteilung liegt falsch. Das Geld der Stiftung wird nicht für Polio verwendet. Ich meine mich aber zu erinnern, so etwas auch auf den WHO-Seiten gelesen zu haben.
  • Oder: WHO hält sich nicht an die Regeln. Dann nützt die Transparenz nichts.
  • Oder: Es gibt weitere Regeln. Dann ist es nicht transparent.
  • Oder: Die Regel sagt eigentlich nur aus, dass nicht-staatliche Spender kein Stimmrecht haben – was aber selbstverständlich ist. Dann ist die Regel eher intransparent und verwirrend.

Das nächste, was ich an der Regel bemängele: Nach FENSA (s.o. Kommentar davor) kann die WHO ja nicht-staatlichen Akteuren Zutritt zu den Sitzungen gewähren. Bei den nicht-staatlichen Akteuren, die nicht in „offizieller Beziehung“ zur WHO stehen, fallweise gewährt. Ich kenne keine Gruppe oder Verein oder Organisation, die einem Spender in einer solchen Konstellation nicht wohlwollenderweise Zutritt zu den Sitzungen gewähren würde. Solange das nicht ausdrücklich untersagt wird, ist das eine normale zu erwartende menschliche Reaktionsweise. Und das muss ja nicht mit der Spende begründet werden. Da lassen sich immer andere Begründungen finden. Von daher scheint es mir bei FENSA nicht um einen Schutz der WHO-internen Abläufe vor Beeinflussung zu gehen, sondern darum, diese Beeinflussung praktikabel zu gestalten.

Es gibt noch weitere Aspekte, warum ich für ein genaues Hinsehen bei der WHO bin:

Wenn das mit den 90%, die von den Mitgliedsstaaten entweder als Pflichtbeiträge, oder freiwilligen Beiträgen oder indirekt über die internationalen Organisationen geleistet werden, so unproblematisch ist, warum hat dann die WHO auf eine Finanzreform gedrängt und auch beschlossen?
(Siehe ➜Teil II: Beschluss zu „nachhaltiger Finanzierung“ 2022)

Dort wurde auch beschlossen

(i) mechanisms to be put in place for robust oversight with sufficient time by the World Health Assembly, the Executive Board and the Programme, Budget and Administration Committee of the Executive Board of all initiatives in terms of results, potential overlaps
with existing initiatives, […]

Da wurde also beschlossen, mal auf den Grund zugehen, welche Projekte es gibt, ob die überlappen und welche Ergebnisse erbracht worden sind. Finde ich gut, dass das beschlossen worden ist. Sieht mir aber danach aus, dass die WHO für sich selbst bisher eher nicht transparent ist.

1:48 Todtenhausen (MdB FDP)

  • im Vertragstext des Pandemievertrages steht nichts von Impfpflicht etc
  • Frage an Dittmar: Fortschritt der Verhandlung? Einfluss privater?

1:49 Antwort für das BMG: Sabine Dittmar

  • INB tagt mit allen Mitgliedsländern. Es gibt auch Verhandlungen zwischen den Treffen.

1:47 Antwort für das BMG: Die Abteilung

  • Schwerpunkte und Schwierigkeiten:
  • Verhandlungen sind hoch polarisiert
  • Für den globalen Süden wichtig: gleichzeitiger und schneller Zugang zu Impfstoffen
  • Prävention weiterer Schwerpunkt
  • Patentschutz
  • Abschluss im Mai 2024? Mal sehen. Viele Experten gehen davon aus, dass der Termin nicht zu halten sein wird.

1:52 Brandes (MdB AfD)

  • Wenn die Petitentin sich eine Begleitung wünscht, dann sollte dem auch nachgegeben werden
  • Verunreinigungen haben schon mit dem Thema Pandemievertrag zu tun: Vertrauen. Wenn selbst nach heutigen Standards diese Verunreinigungen nicht erkannt wurden und die zu Impfschäden geführt haben, wie soll das erst sein, wenn der Vertrag unterschieben ist?
  • Frage an die Petitentin: Sind die Impfstoffe eine der Gründe, warum sie die Petition gestellt haben?
  • Frage an Dittmar: Was haben Sie was hat das Parlament nach einem möglichen Vertragsabschluss noch für einen Einfluss etwa auf die Verabreichung von Impfstoffen.

1:54 Antwort für das BMG: Sabine Dittmar

  • Vertragstext beschäftigt sich nicht mit der Zulassung von Impfstoffen
  • Die Zulassung liegt bei FDA, EMA, entsprechenden Gremien.
  • Über die Gabe des Impfstoffes entscheidet der Arzt und der Patient und die Patientin.

Kommentar zu der Vertragstext beschäftigt sich nicht mit der Zulassung von Impfstoffen:

Artikel 14 „Regulatory Strengthening“
Absatz 2
… Parties shall strengthen the capacity and performance of relevant national and regional regulatory authorities, including through technical assistance, with the aim of expediting regulatory approvals …

(deutsch, eingekürzt: Die Vertragsparteien werden die Kapazitäten und die Leistungsfähigkeit der relevanten Zulassungsbehörden ausbauen, mit dem Ziel beschleunigter Zulassungen)

und:

Artikel 14 „Regulatory Strengthening“
Absatz 5
Each Party shall take steps to ensure that it has legal, administrative and financial frameworks in place to support emergency regulatory approvals
(Die Staaten sollen dafür sorgen, dass sie Verfahren zur Notzulassung pandemischer Mittel eingerichtet haben.)

weiterlesen
zum medizinethischen Problem einer Zustimmung zu einer medizinischen Behandlung, zu der noch keine Erfahrungswerte vorliegen, siehe ➜Teil I: Schnell entwickelte Medikamente.

Zu beachten auch, dass die WHO ein Emergency Use Listing Procedure (EUL) unterhält. Das ist ein Verfahren mit der die WHO Pandemieprodukten eine Notfallzulassung erteilen kann.

Kommentar zu „über die Gabe des Impfstoffs entscheidet ein Arzt und Patient“: Die Aussage finde ich angesichts der Ausschlussmaßnahmen für Ungeimpfte während der Pandemie, die nicht nur andere vor Ansteckung schützen sollten, sondern auch einen Impfanreiz darstellen sollten, in der gegenwärtigen politischen Situation als unangemessen. Die Entscheidung ist eben nicht nur durch Arzt und Patient auf der Grundlage gesundheitlicher Überlegungen getroffen worden. Erst kürzlich habe ich wieder eine Frau türkischer Abstammung getroffen, die sich nicht impfen lassen wollte und es doch getan hat, weil sie in die Türkei reisen wollte, um dringende familiäre Angelegenheiten zu klären.

In Artikel 18 IHR ist eine der Maßnahmen, die die WHO empfehlen kann, eine Impfung. Solange die IHR als Empfehlung vereinbart sind, ist daran auch nichts auszusetzen. Die Absichtserklärungen sowie etliche Änderungsvorschläge zu den IHR gehen aber in die Richtung, dass auch diese verbindlich werden sollen. Das Vorhaben wird wohl für’s erste an diversen Verfassungen scheitern. Die Absichtserklärung steht aber im Raum und die Staaten sollen sich ja auch verpflichten den Empfehlungen der WHO Folge zu leisten (Änderungsvorschläge IHR Artikel 13A, Absatz 1). Das heißt, bei einer von der WHO „empfohlenen“ Impfung, wird der Staat mitreden. Nicht nur Arzt und Patient.

weiterlesen
➜Teil I: WHO soll durchregieren, verpflichtende „Empfehlungen“

1:54 Wilschrey (Petitentin)

  • ja, die Impfung war auch Anlass für die Petition
  • Schwierigkeiten nach Impfungen im Bekanntenkreis
  • Warum wird nicht nachgeforscht, warum interessiert das niemand

1:56 Pellmann (MdB Linke)

  • Impfung ist mir gut bekommen
  • Hier werden starke Vorwürfe an die WHO gerichtet. Finde dazu nichts im Vertragstext.
  • Frage an Petitentin: Also konkret im Vertragstext?
  • Frage an Dittmar: Was kann Dittmar bei Faknews machen, bei offensichtlichen Falschaussagen gegenzuwirken?
  • Was zum Vorwurf an die WHO, Verhandlungen in HInterzimmern ohne Transparanz zu führen?

1:58 Antwort für das BMG: Sabine Dittmar

  • Wie kann ich Fakenews entkräften? ja wichtig
  • Im Unterausschuss Globale Gesundheit von WHO-Verhandlungen berichtet. (bundestag.de)
  • WHO hat Protokolle transparent eingestellt

1:59 Antwort für das BMG: Die Abteilung

  • Protokolle auch von Seiten der EU veröffentlicht
  • Transparenz Aufgabe der Mitgliedstaaten
  • schon 5, 6 Mal öffentliche Vorveranstaltungen angeboten

Kommentar zu „Fake-News entkräften ist wichtig“: Ja, fangen wir gleich damit an.

Also, wenn ich die Frage von Herrn Pellmann richtig verstehe, dann sagt er doch, die Petitentin kann ihren Vorwurf nicht belegen, also ist sie Fake-News aufgesessen. Also ist an den Vorwürfen nichts dran und wir müssen diese Fake-News irgendwie unter Kontrolle bringen. Nur – es gibt eben durchaus Hinweise in den Vertragstexten und aus dem WHO-Umfeld, mit denen die Vorwürfe begründet werden können. Siehe Kommentar zum Eingangsstatement der Petitentin. Daran lässt sich erkennen, dass es gar nicht so einfach ist zu erkennen, was einen Fake-News ist.

Die Bundesregierung ist aktiv an der Verbreitung von Fake-News beteiligt gewesen. Und beteiligt sich auch am Missbrauch der Wissenschaft zu Manipulationszwecken. Insofern fällt die Bundesregierung als gesicherte Recherchequelle aus. Drei exemplarische Beispiele:

  • Die Mutter aller Fake-News: Am 14. März 2020 bittet die Bundesregierung die Mitbürger um das Eindämmen einer Fake-News: Es soll demnächst Lockdowns geben!
  • Heinz Bude, seines Zeichens Soziologe und Mitglied in der Taskforce, hat aus dem Nähkästchen geplaudert: Die Sache mit „flatten the curve“ sollte nur irgendwie nach Wissenschaft aussehen, um die Menschen zum Mitmachen zu bewegen. Der wissenschaftliche Gehalt der Aussage war unwichtig.  (youtube.de 1:16:20,)
  • Die Bundesregierung hat eine WHO-Resolution mit dem Titel Behavioural sciences for better health, Resolution Mai 2023 mit verabschiedet. Ziel: Besser manipulieren können.

Das sieht nicht danach aus, als wenn hier jemand Interesse hätte, eine hochwertige sachliche Diskussion zu fördern.
(Das kann sich ändern.)

Im Petitionsausschuss sind mir zwei eindeutige Falschaussage von Frau Dittmar aufgefallen: Es steht sehr wohl etwas zu den Impfstoffzulassungen im Vertragstext. Und es steht sehr wohl etwas zur Einschränkung von Menschenrechten drin, nämlich die Einschränkung von Meinungsfreiheit.

Kommentar zu Transparenz der Verhandlungen:

Für eine ordentliche Debatte wäre auch hilfreich, wenn die Texte in deutscher Sprache vorliegen würden.

Von Seiten der WHO wäre es wünschenswert, aktuelle Versionen von den Verhandlungen zu den Änderung der IHR zu bekommen. Die letzte offizielle Version stammt von Anfang 2023 (Stand März 2024).

Während die WHO für die Änderungsvorschläge der IHR die Vorschläge der Länder veröffentlicht hat, sind für das Pandemieabkommen die Ländervorschläge unter Verschluss.

2:00 Wilschrey (Petitentin)

  • Habe ZeroDraft heruntergeladen
  • Es sollen rausgstrichen werden:
    • körperliche Unversehrtheit und Freiheit
    • wohl nicht ohne Grund. Wenn alles freiwillig ist, dann kann das doch drin stehen bleiben, richtig?
    • Stattdessen Gleichheit
  • Kritik: nichts in den Medien. Als normaler Bürger bekomme ich davon nichts mit. Keine Transparenz.

Kommentar dazu: Ja, aber steht in den Änderungsentwürfen der IHR und nicht im ZeroDraft des Pandemieabkommens.

2:03 Rudolph (MdB SPD)

  • Unterstellung es würde zu Grundrechteinschränkungen kommen: Weder in der Petition im Erläuterungstext noch hier in der Diskussion ist ein Beleg angeführt worden.
  • Wie geht man mit einer Situation um, die mehr als einen einzelne Staat berührt. Da braucht es eine übergeordnete Entscheidungsinstanz, bei der die Bündelung und Koordination zusammenläuft.
  • Frage an Dittmar: Kann der Generaldirektor nach Gutdünken eine Pandemie ausrufen? Wie sind da die Mechanismen?

2:04 Antwort für das BMG: Sabine Dittmar

  • Aktuell wird in den Arbeitsgruppen diskutiert, ob die WHO Pandemie ausrufen kann.
  • Aber in den IHR PHEIC drin. An sehr strengen Kriterien gebunden
  • Wenn ausgerufen immer noch in der Entscheidung der einzelnen Länder, wie dann damit umgegangen wird.
  • Gibt unterschiedliche Befindlichkeiten, ja nach Lage individuell darauf reagiert
  • Aktuell kann der Generaldirektor einen PHEIC ausrufen nach IHR. Üblicherweise auf Empfehlung des Emergency Committees
  • Ein PHEIC führt nicht zu einem Grundrechtseingriff irgendwo auf der Welt
  • Kann Regeln für Handel und Verkehr vorschlagen. Allerdings nicht verbindlich.
  • Empfehlungen, jeder Staat kann sich daran halten, muss es aber nicht.
  • Sowohl bei den IGV als auch beim Pandemievertrag wird die Zusammenarbeit zwischen den Staaten aktiviert
  • Es ist nicht vorgesehen Maßnahmen für alle Länder gleichzeitig vorzuschreiben, oder für einzelne Länder, es bleibt bei der Souveränität.

Kommentar zu Frage: Kann der Generaldirektor eine Pandemie nach gutdünken ausrufen?:
Ja, das kann er.
Siehe IHR Artikel 12,
Einführung dazu siehe ➜Teil I: IHR: Wie der Generaldirektor einen PHEIC ausrufen kann

Kommentar zu „PHEIC an sehr strenge Kriterien gebunden“: Da hätte ich gerne die Quelle zu. Ich finde keine strengen Kriterien in den IHR. Der Generaldirektor muss nach Artikel 12 Absatz 4 bei seiner Entscheidung eine Reihe von Faktoren bedenken. Er ist aber an keines dieser Kriterien gebunden und seine Entscheidung ist nicht überprüfbar.
Siehe ➜Teil I: IHR: An welche Kriterien das Ausrufen von einem PHEIC gebunden ist

Kommentar zu „ein PHEIC führt nirgendwo zu Grundrechtseingriffen“: Verstehe ich nicht, wie Dittmar zu dieser Aussage kommt. Nach Artikel 18ff der IHR sind Maßnahmen, die in Grundrechte eingreifen, wie Erfordernis von Impfungen, Quarantäne und Reisebeschränkungen, Teil der möglichen WHO-Empfehlungen. Und diese sollen ja umgesetzt werden. Sonst bräuchten wir ja die WHO bzw. die IHR nicht.
Siehe ausführlicher ➜Teil I: IHR: Führt das Ausrufen eines PHEICs zur Einschränkung von Grundrechten?

Kommentar zu „es bleibt bei Souveränität“: Das würde doch bedeuten: Die Staaten haben nach Unterzeichnung der Verträge die gleichen oder bessere Möglichkeiten, eigene Wege zu Vorsorge zu gehen und auf Krankheitswellen zu reagieren, richtig? Wo steht das in den Verträgen?
Siehe ausführlicher ➜Teil I: Was ist mit staatlicher Souveränität?

2:07 Borchert (MdB CDU/CSU)

  • Frage 1: Expertengremium war Thema: Mitglieder aus Mitgliedsländern, aber der Generaldirektor darf entscheiden wer drin sitzt?!? Das heißt es entscheidet nicht die Expertise, sondern mit wem der Generaldirektor meint besser zusammenarbeiten zu können?!?
  • Frage 2: USA und China wollen nicht mitspielen. Was macht das mit dem Wirkungsgrad des Pandemievertrages?

2:09 Antwort für das BMG: Die Abteilung

  • Ausbalancierte Besetzung nach Regionen
  • Besetzungen ja immer mit Kritik und Lob verbunden
  • Generaldirektor steht nicht einzeln da. Es gibt ja einen Exekutivrat der 2x im Jahr tagt und zusätzlich Sondersitzung. Und die Mitgliederversammlung, da wird Generaldirektor kontrolliert.
  • USA und China sitzen mit am Verhandlungstisch dabei. Vertrag muss dann noch von jedem Land ratifiziert werden.

Kommentar zu Besetzung des Expertenrates schon ok:
Die Auswahl erfolgt, indem der Generaldirektor aus einer Liste von Experten auswählt.
Siehe dazu mit Verweis auf die entsprechenden Bestimmungen ➜Teil I: Wie werden die Mitglieder der Expertengremien bestimmt?

Die Sorge ist, dass bei diesem Verfahren letztlich der Generaldirektor Expert:innen benennt, die seine Sichtweise vertreten und ihm folgen. Dafür spricht, dass er sie auswählt und auch wieder absetzen kann. Es steht zu befürchten, dass der Effekt dadurch verstärkt wird, dass die Länder ihrerseits nur Expert:innen für die Auswahlliste benennen, bei denen sie glauben, dass sie eine Chance haben, vom Generaldirektor berufen zu werden.
Was diese Verfahrensweise sichtbar nicht macht: Es sorgt nicht dafür, dass nachgesehen wird, welches Meinungsspektrum es zu den diversen Themen gibt, und dann dafür gesorgt wird, dass diese unterschiedlichen Meinungen durch entsprechende Expert:innen repräsentiert sind. Richtig?
Der Vertreter aus dem Bundesgesundheitsministerium ist nun der Auffassung, dass mögliche Hinweise aus dem Exekutivkommittee oder der Generalversammlung oder die Möglichkeit der Generalversammlung den Generaldirektor abzuwählen, dafür sorgen, dass der Generaldirektor ausgewogene Expertengremien zusammenstellt. Verwunderlich., finde ich. Öffnen wir das Thema mit einem Beispiel. Sagen wir, Deutschland ist mit der Besetzung des Expertengremiums nicht einverstanden. Wie könnte ein Ablauf aussehen, der dazu führt, dass der Generaldirektor seine Entscheidung ändert? Und: Woran können wir nun erkennen, dass die Zusammensetzung ausgewogener ist?

2:11 Rüffer (MdB Grüne)

  • Transparenz. Auch diese Sitzung trägt dazu bei.
  • Frage nochmal: Kann mit dem Pandemievertrag die körperliche Unversehrtheit außer Kraft gesetzt werden?
  • Frage 2: Hat die WHO nicht vor allgemeiner Impfpflicht gewarnt?

2:12 Antwort für das BMG: Sabine Dittmar

  • Es werden im Pandemievertrag weder Grund- noch Menschenrechte in irgendeiner Form eingeschränkt
  • §16 Mitgliedsländer sollen ihre individuelle Situation berücksichtigen [nachdem sie dauernd an die WHO angepasst worden sind …

Kommentar zu „Wird durch den Pandemievertrag körperliche Unversehrtheit außer Kraft gesetzt?“:
Die konkreten Eingriffe infolge eines Pandemiefalls werden in den IHR geregelt. Eine „Nein“-Antwort ist daher für den Pandemievertrag richtig, aber insgesamt irreführend.
Siehe dazu ➜Teil I: IHR: Führt das Ausrufen eines PHEICs zur Einschränkung von Grundrechten?

Was im Pandemievertrag indirekt in die Richtung von Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit steht, ist das weitere Bestreben, Zulassungsverfahren zu verkürzen. Damit beziehen sich die Erfahrungswerte mit neuen Medikamenten nur für einen kürzeren Zeitraum, was die Frage aufwirft, ob noch eine informierte Zustimmung gegeben ist. (Artikel 25 Absatz 2, siehe auch ➜Teil I: Schnell entwickelte Medikamente)
In die gleiche Richtung geht das Bemühen der WHO, alles was nicht in ihre Linie passt, als Fake-News zu brandmarken und verbieten zu lassen. Auch dies würde die Möglichkeiten zu einer eigenen Entscheidungsfindung reduzieren. (Artikel 18. Siehe dazu auch ➜Teil I: Zensur und Indoktrination)

Kommentar zu „Es werden im Pandemievertrag weder Grund- noch Menschenrechte in irgendeiner Form eingeschränkt“:
WHO CA+ Bureau-Text Artikel 18 Absatz 1
The Parties shall […] combat the infodemic, and tackle false, misleading, misinformation or disinformation, including through the promotion of international cooperation. […]

Was versteht die WHO unter „Misinformation bekämpfen“? Da geht es nicht darum, sauber und gut nachvollziehbar die eigene Position zu präsentieren. Es geht um Zensur. Die WHO ist stolz darauf, in der Pandemie allein auf Youtube die Löschung von 850.000 Videos veranlasst zu haben. Bei Google/youtube ist es mittlerweile Teil der Nutzungsbedingungen, dass bei medizinischen Themen nur die Position der WHO vertreten werden darf.

Es ist nicht so einfach mit der Wahrheitsfindung. Wie die Geschichte der Glaubensüberzeugungen und der Wissenschaft gezeigt hat. Auch weil Informationen für politische Interessen sehr wichtig sind. Deshalb wurde die Meinungsfreiheit erfunden.
Wenn ich zensieren will und das auch noch mit dem Anspruch „Falsches zu bekämpfen“, dann brauche ich eine Definition von dem was richtig ist. Immerhin findet sich im Pandemievertrag in der für den Petitionsausschuss relevanten Version des Bureau Textes eine Definition in Artikel 1:

(b) “infodemic” means too much information, including false or misleading information, in digital and physical environments during a disease outbreak. It causes confusion and risk-taking behaviours that can harm health. It also leads to mistrust in health authorities and undermines the public health response;

Also, was in nun falsche Information? Alles was dazu dienen kann, Autoritäten zu hinterfragen? So steht es da, richtig?

Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Denn Informationen werden sowohl im politischen Prozess benötigt, aber auch in der Wissenschaft, auch in der Medizin, auch von dem Menschen, die überlegen, ob sie einer medizinischen Maßnahme zustimmen und auch in der Rechtssprechung.
Quellenangaben und weitere Aspekte ➜Teil I: Zensur und Indoktrination

Um dem Thema Menschen- und Grundrechte insgesamt gerecht zu werden, ist selbstverständlich auch das Parallelprojekt Änderungen der IHR in den Betrachtung einzubeziehen. Dort geht es in der Reaktion auf einen PHEIC um Empfehlungen wie Impfungen, Quarantäne und Reisebeschränkungen. Es wird darauf hin gearbeitet, diese Empfehlungen verbindlich zu machen. Wenn das keine Eingriffe in Grundrechte sind, was ist es dann?
Siehe dazu ➜Teil I: IHR: Führt das Ausrufen eines PHEICs zur Einschränkung von Grundrechten

2:13 Todtenhausen (MdB FDP)

  • Nochmal Frage: Hat die Bundesregierung Kenntnis davon das private Unternehmen oder Stiftungen Einflussnehmen können?
  • Frage: Ist irgendetwas von den Punkten, die die Petitentin aufgezählt hat Teil des Mandates der WHO?
  • Frage an Petitenin: Denken Sie, dass die Welt ohne Pandemievertrag ausreichend geschützt ist.

2:14 Antwort für das BMG: Sabine Dittmar

  • die Inhalte des Pandemievertrages nur von den 194 Mitgliedsstaaten festgelegt. Stiftungen können keine Einfluss nehmen.
  • Menschenrechte gestärkt, nämlich Gesundheit

2:16 Wilschrey (Petitentin)

  • nochmal einige interessante Aspekt zur Coronapandemie. Warum die Impfung …

2:18 (MdB AFD)

  • Es wird suggeriert, dass die WHO völlig eigenständig sei
  • Es ist ja nicht nur die Gates Stiftung, sondern auch Blueberg, Rockefeller, Investoren Netzwerke, John Hopkins, die sich mit der Entwicklung von mRNA-Impfstoffe befassen
  • Frage: Impfstoffe in US von FDA zugelassen. Wie zukünftig?
  • Wofür setzen Sie sich ein? Menschenrechte?

2:20 Antwort für das BMG: Sabine Dittmar

  • Keine Zulassungsfragen im Pandemievertrag
  • Vor dem Hintergrund meiner Profession als Medizinerin, wenn von der FDA zugelassen, würde ich den Impfstoff nehmen
  • (nochmal die Schwerpunkte von oben)

Kommentar zu keine Zulassungsfragen: Nochmal der Hinweis auf die Bemühungen zu einer beschleunigten Zulassung: insbesondere Artikel 25 Absatz 2,
siehe zu mehr Aspekten ➜Schnell entwickelte Medikamente)

2:22 Pellmann (MdB Linke)

  • auf meine Frage nicht geantwortet. BItte belegen
  • Frage: Zivilgesellschaftliche Engagement bei der WHO ausgeschlossen? Richtigstellen!
  • Frage 2: Abschaffung von Demokratie und Souveränität behauptet. Welche Möglichkeiten hat der Vertrag in nationales Recht einzugreifen?

2:23 Antwort für das BMG: Sabine Dittmar

  • immer wieder NGO und Anhörungen
  • Der Pandemievertrag muss noch ratifiziert werden. Im Bundesrat noch bestätigt (nicht abgestimmt).
  • Es wird nicht über einen verhandelt, sondern man bringt sich selbst mit seinen Positionen ein.

2:24 Antwort für das BMG: Die Abteilung

  • Wissenschaft und Expertenanhörungen
  • Einbeziehung von Nichtstaatlichen über FENSA-Regeln
  • Der Pandemievertrag regelt die Rechte von Ländern. Nicht die von Bürgern. Soll nicht in die Grundrechte einzelner Bürger eingreifen.
  • Es gibt auch ein Weg zurück. Austreten möglich.

Kommentar zu „regelt die Rechte von Ländern. Nicht von Bürgern“:
Aus dem Pandemievertrag ist unmittelbar relevant für die Bürger die Frage, was noch gesagt werden darf, die Frage der Meinungsfreiheit (Artikel 18, Kommentar zu Antwort 2:12, Teil I: Zensur und Indoktrination).

Dann regelt der Vertrag nicht nur Fragen zwischen den Ländern, sondern auch innerhalb eines Landes: Also beispielsweise sollen die alles in einen Topf-Ansätze wie „whole-of-government-approach“ oder „whole-of-society-approach“ oder „one-health“ eingeführt werden. Oder Überwachungssysteme für die Biosphäre installiert werden. Das betrifft die Bürger zwar nicht unmittelbar, aber die Ausgestaltung ihres Staatswesens. (Siehe ➜Teil I: Was ist mit staatlicher Souveränität?)

Weitere direkte Durchgriffsrechte auf die Bürger finden sich in den IHR. Zum einen wenn die Empfehlungen verbindlich gemacht werden. Und die WHO fordert auch aktiv ein: Die Staaten sollen sich dazu verpflichten, dass die Staaten ihre Bürger dazu bringen, den Vorgaben der WHO zu folgen:

Artikel 42 IHR (ähnlich auch New 13A Absatz 7) soll ergänzt werden um:
 „State Parties shall also take measures to ensure Non-StateActors operating in their respective territories comply with such measures.“
Deutsch: Die Staaten haben dafür zu sorgen, dass sich auch die nicht-staatlichen Akteure an die Maßnahmen der WHO halten. 

Fazit

  • Sauber arbeiten und vorantasten statt sich im Kampf gegen „Fake-News“ zu verheddern. Das ergibt sich daraus, das selbst Aussagen aus dem Gesundheitsministerium in dieser Petitionsausschusssitzung zum Teil mit Vertragstext widerlegbar sind (Falschaussage). Wenn selbst die Vertreterin und der Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums in einem offiziellen Gremium widerlegbare Aussagen tätigen, dann machen sie damit deutlich, dass das Konzept der Fake-News und daran anschließender Zensurmaßnahmen unbrauchbar ist, um zu sachlich fundierten Einsichten zu kommen.
  • Das WHO-Vertragsvorhaben ist ein Gesamtpaket aus Pandemieabkommen und Änderung der IHR. Obwohl zumindest im Gesundheitsministerium bekannt, wurde eine Gesamtschau nicht vorgenommen. Obwohl zahlreiche Vertrags-Artikel zur Begründung von Bedenken herangezogen werden können, wurde kein einziger Artikel diskutiert. Die Petitentin hat keine Artikelangaben bei ihrer Begründung mitgeliefert, die Vertreter:innen der Fraktionen hatten sich – so mein Eindruck – zwar den Pandemievertrag angesehen, aber nicht die Änderungsvorschläge zu den IHR und auch keinen Einblick in die Argumente der kritischen Diskussion; aus dem Gesundheitsministerium wollte sie wohl nicht mehr sagen, als sie sagen mussten. D.h. diese Petitionsausschusssitzung kann nicht die Bedenken entkräften, dass die WHO-Pandemieverträge problematisch sind.

Links

➜Teil III: Kleine Anfrage an die Bundesregierung: Vorkehrung zur Kontrolle des WHO-Generaldirektors?

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